Was versteht man unter Feudalrechte?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich versuchs mal:

Feudalrechte stammen aus der Zeit des Mittelalters (also ca. 500 bis 1500 n. Chr.).

Nach der Völkerwanderung entstanden auf dem Gebiet des ehemaligen römischen Reiches mehrere germanische Königreiche.

Feudalismus kann man als Wirtschaftssystem in diesen Königreichen verstehen:

Der oberste Landesherr (König) kann das Land natürlich nicht alleine verwalten und verteilt die Gebiete und deren Bewohner an seine militärischen Gefolgsleute (Adelige).
Das nennt man Lehen.

Da diesen "Grundherren" das Land ja auch nicht gehört, schulden sie dem König Kriegsdienste, d.h. Soldaten mit denen der König seine Macht erhalten oder erweitern kann.
Darum nennt man sie die Vasallen des Königs.

Der größte Teil der Bevölkerung besteht aus Bauern, die wiederum nicht Eigentümer des von ihnen bestellten Landes sind.
Der Adelige verteilt sein geliehenes Land in kleinere Teile (die sogenannten Schollen).
Die Bauern, die eine Scholle bewirtschaften dürfen das Land nicht verlassen und sind der Rechtsprechung ihres Herrn unterworfen.
Die Bauern sind unfrei und persönlich abhängig vom Grundherrn. Man nennt sie deshalb Leibeigene.
Sie schulden dem Grundherren Abgaben, sowohl in Form von Arbeitsleistungen (Fron), als auch in Form von Naturalabgaben (Zehnt).

Das hat mir grad beim vorbereiten auf eine Klausur geholfen. Dankeschön!

0