Was passiert wenn ein Herzog eine Prinzessin ect heiratet?

3 Antworten

Titel erbt man vom Vater. Wenn der kein König war, kann sein Sohn auch keiner werden.

Es gibt genaue Abfolgen und Ränge. Ein König oder eine Königin können an verdiente Bürgern auch neue Titel vergeben. Der Titel der Frau ist an den des Ehemannes gekoppelt, auch nach festen Regeln.

Er wird König und nur König und nicht gleichzeitig Herzog.

Idiealot  20.05.2021, 21:33

Ein König kann auch zusätzlich einen Herzogtitel führen. Kommt halt auf die Ländereien an. Denn es gibt, oder gab, erbliche Stammesherzogtümer.

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Realisti  20.05.2021, 21:45

So ganz stimmt das nicht. Man kann mehrere Titel gleichzeitig führen. Normalerweise wird man mit dem höchsten Titel angesprochen.

Nimm mal den Prinz Phipp von England. Den Verstorbenen von Lisbeth.

Geboren wurde er als Prinz von Griechenland, auf den Titel verzichtet er bei der Hochzeit mit Lizzy. Nur eine Generation früher hätter er den auch weitergeführt.

So hieß er komplett:

„His Royal Highness The Prince Philip, Duke of Edinburgh,
Earl of Merioneth and Baron Greenwich,
Royal Knight Companion of the Most Noble Order of the Garter,
Extra Knight of the Most Ancient and Most Noble Order of the Thistle,
Member of the Order of Merit,
Grand Master and First and Principal Knight of the Most Excellent Order of the British Empire,
Knight of the Order of Australia,
Companion of the Queen’s Service Order,
Lord of Her Majesty’s Most Honourable Privy Council,
Member of Her Majesty’s Privy Council for Canada.“

Frühere Könige hatte oft Königswürde und Kaiserwürde über mehrere Länder. Das war der österreichische Großherzog Kaiser Franz Josehph: s eine Kaiserliche und Königliche Apostolische MajestätN.N. von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; König von Jerusalem etc.;(1) Erzherzog von Österreich; Großherzog von Toskana und Krakau; Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnten, Krain und der Bukowina; Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara;
Gefürsteter
Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradisca; Fürst von Trient und Brixen;
Markgraf von
Ober- und Niederlausitz und in Istrien; Graf von Hohenems, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc.;(2) Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark; Großwojwode der Woiwodschaft Serbien etc., etc.(3)

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Der Herzog kann Herzog bleiben, da in Adelskreisen nur die männliche Linie die Nachfolge bestimmt, nicht die weibliche. Oder aber, der amtierende König erhebt ihn zu einem "Prinzen". Dieser muß aber nicht zwingend in der Königsfolge aufsteigen. Es kann sich auch lediglich um einen Titel handeln aufgrund der Heirat.