Was kan man machen wenn der Vermieter nicht handelt?

2 Antworten

Das einfachste ist, wenn das möglich ist, einfach zu ignorieren. Damit triffst Du sie am meisten. Ansonsten kannst Du natürlich auch selbst rechtlich gegen die Frau vorgehen. Da kann Dich ein Anwalt beraten.

Protokolliere den Lärm mal, vielleicht reagiert der Vermieter dann.

Allerdings würde ich trampeln und grinsen nicht als Islamhass definieren - sondern "nur" als Ruhestörung.