Was kan man machen wenn der Vermieter nicht handelt?
Die Frau ist 71 jahre alt ist vor 12 Jahren eingezogen und hat krankhafte Hass gegen den islam , sie wohnt im 2 og wir wohnen im 1 og jeden Tag macht sie lärm
rumpeln trampeln auf boden schlagen ,
sie will und damit rausekeln auf nachfrage tuht sie auf dum , so was nennt la Feigling ,
unsere Religion ist islam ,
der Vermieter und die Beziehung von Frau sind wie Sohn und Mutter ,
die Frau hat zwei Gesichter provoziert und wenn ich mich aufrege in meiner Wohnung danach spielt sie ggü anderen Nachbarn Opfer Rolle , grinst mich provozierend an usw
was kann man dagegen machen da der Vermieter nicht handelt ?
2 Antworten
Das einfachste ist, wenn das möglich ist, einfach zu ignorieren. Damit triffst Du sie am meisten. Ansonsten kannst Du natürlich auch selbst rechtlich gegen die Frau vorgehen. Da kann Dich ein Anwalt beraten.
Protokolliere den Lärm mal, vielleicht reagiert der Vermieter dann.
Allerdings würde ich trampeln und grinsen nicht als Islamhass definieren - sondern "nur" als Ruhestörung.