Was ist Eigenkapitalunterlegung?

4 Antworten

Das Eigenkapital eines Unternehmens ist von dessen Fremdkapital zu unterscheiden (vgl. § 266 Abs. 3 des deutschen HGB). Eigenkapital sind dem Unternehmen zufließende Mittel, die als Leistungen der Gesellschafter zu betrachten sind (also auch der Gewinn, und zwar unabhängig davon, ob er ausgeschüttet wird oder nicht). Das Eigenkapital ist letztlich der Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen, das den Gläubigern der Gesellschaft haftet. Liegt kein Eigenkapital vor, handelt es sich um Fremdkapital, wobei auch ein Unternehmensgesellschafter als Fremdkapitalgläubiger auftreten kann.

Die Unterschiede zwischen Eigenkapital und Fremdkapital erkennt man am besten in einem gedachten Insolvenzverfahren: Rückständiges Eigenkapital, das ein Gesellschafter aufbringen sollte, kann vom Insolvenzverwalter immer noch als Leistung in die Masse verlangt werden (vgl. § 171 Abs. 2 des deutschen HGB). Anders verhält es sich, wenn es sich um den Kredit eines Gesellschafters an die Gesellschaft oder um das Fremdkapital eines Nichtgesellschafters handelt. Hier kann der Kreditgeber das Darlehen außerordentlich kündigen (§ 490 Abs. 1 des deutschen BGB). Ist der Kredit bereits gewährt, nimmt der Rückforderungsanspruch als Insolvenzforderung am Insolvenzverfahren teil. Eigenkapitalersetzende Darlehen wurden bis zum 31. Oktober 2008 im Insolvenzverfahren wie Eigenkapital behandelt. Mit dem MoMiG ist die Frage, ob das Darlehen eigenkapitalersetzend ist oder nicht, jedoch obsolet geworden (vgl. § 135 Abs. 1 InsO).

aus wikipedia. muss man etwas umständlich suchen.

Palauda 
Fragesteller
 27.10.2012, 00:32

Wofür steht das "-unterlegung" bei Eigenkapitalunterlegung?

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casala  27.10.2012, 00:59
@Palauda

jeder betrieb braucht geld. die unterlegung sagt aus wieviel der bilanz aus eigenen mitteln entstanden sind und wieviel fremdkapital sind.

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Auch wenn die Frage etwas älter ist: Unter Eigenkapitalunterlegung ist der Eigenmittelbedarf gemeint, d.h. die notwendigen Mindesteigenmittel für einen Kredit. Berechnet wird die EK-Unterlegung mit der folgenden Formel:

Eigenmittel = Kreditbetrag x Risikogewicht x 8 %

Hey, ich kenne bis jetzt nur die Eigenkapitalierung, wie das Wort sich von selbst erklärt Werden aus privaten Haushalten Kapitale ( somit Geldsummen oder in manchen Fällen auch z.B. Immubilien als Kapitalanlagen angelegt )angelegt und dieses Kreditnstitut kann dann über einen bestimmten zeitraum mit diesen Arbeitn, zu einem bestimmtem Zinssatz :-)

Das ist ganz einfach.... z.B. Mal angenommen du willst ein Haus kaufen (100.000 Euro), dann könnte es sein, das du ein vorhandenes Eigenkapital einbringst z.B. 20.000 Euro --- das würde dann ein sogenanntes Eigenkapital bedeuten.... LG JoHammer