Was heißt Fahnenflucht zu begehen und wenn jemand gekastet wird? (bundeswehr)

6 Antworten

Als alter Feldjäger (>11 Jahre) sage ich dazu:

Fahnenflucht (§ 16 Wehrstrafgesetz) ist vom einfachen unerlaubten Entfernen von der Truppe (eigenmächtige Abwesenheit - § 15 Wehrstrafgesetz) zu unterscheiden und wiegt schwerer. Beim unerlaubten Fernbleiben hat der Disziplinarvorgesetzte des Soldaten drei Tage Zeit, ihn zur Rückkehr zu bewegen bzw. der Soldate kann in den 3 Tagen wieder erscheinen. Danach wird das ganze als Besonderes Vorkommnis hochgemeldet und wir Feldjäger werfen unsere Motoren an und suchen (und finden meist). Dann wird der Soldat von seiner Einheit bei uns abgeholt und seinem Chef zugeführt. Der entscheidet dann, was passiert: Gelddiszi, Bau oder...

Im Übrigen verweise ich auf Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenm%C3%A4chtige_Abwesenheit

siehe auch dort unter "Fahnenflucht"

 

Fahnenflucht ist das umgangssprachliche Pandon zum unerlaubten entfernen von der Truppe. Das ist etwa sowas wie Urlaub ohne Ihn einzureichen. Da der Soldat eine Dienstplicht hat verstößt er dagegen. Feuerwehrleute dürfen bsw. auch nicht mitten im EInsatz den Schlauch zur seite legen und in den Urlaub fahren. Deswegen gibts die Dienstpflicht. Und wenn man sich nicht dran hällt dann kommt das Feldjägerteam und es geht ins Kaffeeviereck. Dann gibts eine Verhandlung vom Truppengericht sowie vor einem Zivilgericht.

Fahnenflucht heißt sich unerlaubt von seiner Truppe zu entfernen. Die Bundeswehr setzt dann Feldjäger ein, um den Fahnenflüchtigen zu suchen und danach gibt es dann Arrest.

Fahnenflucht bedeutet der Soldat entfernt sich unerlaubt von der Truppe. Kann mit Gefängnis bestraft werden.

RBrandt80  12.05.2011, 09:41

Ist noch ein bisschen komplizierter siehe meine Antwort :D

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Fahnenflucht bedeutet unerlaubtes Entfernen aus dem militärischen Dienst. Danach kann man inhaftiert (gekastet - welch schreckliches Wort) werden.