Was hätte ich tun sollen, wenn mir ein Donut beim rausholen runtergefallen ist?
Habe einfach ein neuen genommen und bin gegangen. Wusste nicht was ich tun soll ist das strafbar.
Bei netto
4 Antworten
Der Donut hat seinen Wert deinetwegen verloren, kann man also als "Sachbeschädigung" durchgehen lassen. Wegen einem Donut wird dich jetzt niemand verklagen oder so, theoretisch aber möglich.
Was hättest du also tun sollen? Den Vorfall dem Personal melden und dann abklären.
Zurücklegen ist natürlich nicht erlaubt. Da sind ja dann Bakterien dran und Dreck. Normalerweise musst du den dann kaufen, außer du kannst was anderes abklären mit dem Markt, indem du fragst
Nein, ist nicht strafbar.
Du hast ja den, den Du bezahlt hast, mitgenommen, der andere ist ja im Markt verblieben
Die Filliale muss sich darum kümmern, Kunden müssen das nicht bezahlen