Was gehört zur Arbeitszeit?

2 Antworten

Das Abholen von zu tragender Dienstkleidung in einer außerbetrieblichen Ausgabestelle ist vergütungspflichtig, wenn es dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Rahmen des ihm zustehenden Direktionsrechts abverlangt wird.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 19. März 2014 – 5 AZR 954/12

Es ist wie immer eine Einzelfallentscheidung nicht trifft nicht zwangläufig auf die o.g. Situation zu, bereits für den Fall, dass die Kleidung nicht dem Direktionsrecht, sondern Sicherheitsanforderungen geschuldet ist, könnte es bereits gegenteilig sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Das kommt drauf an. Erwartet er einfach bei einem Verkäufer formale Schuhe ist das leider keine Arbeitszeit.

Geht es aber um Persönliche Schutzausrüstung wie z.b. Sicherheitsschuhe muss er dir diese sogar Stellen.