Was bedeutet ortsübliche Bezahlung?

4 Antworten

Hallo Paperboy79. Ortsübliche Bezahlung heißt nichts anderes als das zu deiner Grundvergütung ein Ortszuschlag (in dem Fall Berlin) gezahlt wird. Das gilt allerdings nur wenn du nach Tarif (der ist ab Sommer 2011 in Berlin genauso wie in NRW) bezahlt wirst. Bei Freien Trägern ist das leider nicht immer der Fall. Dir jetzt deinen Verdienst bei Steuerklasse 1 zu benennen ist schwer. Es kommt dein Alter dazu, ob du schon nach BAT bezahlt wurdest (im öffentlichen Dienst), Anzahl der Kinder, Ortszuschlag, Schichtdienst (vollstationäre Betreuung- also Heim) und, und, und. Aber eine ungefähre Richtzahlung kann ich dir nennen. Bei Vollzeit also 38,5 Stunden pro Woche und einem Altern von 35- 45 Jahren und Steuerklasse 1 ca. 1400 EUR Netto. Aber wie gesagt es keine Garantie, weil es bei dir mehr oder weniger sein kann. Du kannst aber auch im Internet googeln und Tarifrechner oder TVÖD (alt BAT) mal durchforsten. Die Gehaltstabellen und Gehaltsrechner sind dort ziemlich nah am tatsächlichen Gehalt. Grüße von einem Berliner Sozialpädagogen.

Bei uns den Össis ist es der Durchschnitt von drei vergleichbaren Gehältern.

Ortsübliche Bezahlung heisst;Es wird so gezahlt,wie es in dem bestimmten Ort üblich ist.