Was bedeutet es "Partner" in einem Unternehmen zu sein, wie wird man Partner, was resultiert daraus?

4 Antworten

meines wissens nach hat man dann, je nach aufteilung der zuständigkeiten, dieselben rechte und pflichten wie der hauptgeschäftsführer bzw vorstand. allerdings kann es dann natürlich auch genauso sein, dass man mit seinem (privaten) kapital haftet wenn die unternehmung "schief geht". in meiner ehemaligen firma war die geschäftsführung 40:60 aufgeteilt, was es (später) dem 60% eigner einfach gemacht hat den 40er auszuzahlen und zu feuern. nachdem es streitigkeiten gab.

"Partner" in einem Unternehmen gibts rechtlich nicht; da müsstest Du bitte schon etwas konkreter werden; in einer Einzelfirma kann man, wie schon der Name sagt, nicht Partner werden; hier hat immer der Eigentümer das Sagen; im übrigen müsste man eine Gesellschaft gründen und die einzelnen Rechte im Gesellschaftervertrag festlegen)

Partner ist die ältere Bezeichnung für Mitinhaber. Kapitalgesellschaften und auch Personengesellschaften gehören irgendwem. Entweder den Aktionären (AG) oder den Gesellschaftern (GmbH oder GbR). Sind nun in einer GmbH z.B. die Anteile auf mehrere Personen verteilt redet man von Partnern. Hat mit dem Geschäftsführer nicht das Geringste zu tun.

Anmerkung: siehe Gesellschaftsformen

OHG, GmbH, GbR, KG ... sind die üblichen, mittlerweile auch "Limited". Was natürlich dazu führt das deine Buchhaltung auf Englisch in England geführt werden muss.