Warum ist die Krankenversicherung so teuer? Sohn will nicht in die Werkstatt?
Mein Sohn ist aus der Familienversicherung raus ( da er älter als 23 Jahre ist ) und Anspruch auf Bürgergeld hat er nicht da wir zu viel verdienen und er unter 25 ist. Wir versuchen das er mit 25 Jahren ausziehen kann und das Amt alles bezahlt.
Da er autismusbedingt nicht arbeiten kann und sich jetzt auch dagegen entschieden hat, für 130€ Taschengeld ( + er wäre sozialversichert also Rente und Krankenkasse, und eben Fahrtkostenerstattung ) in die WfbM zu gehen, bleibt er zu Hause.
Wir müssen 210€ Krankenkasse zahlen jeden Monat und trotzdem erwirbt er immer noch keine Jahre für die Rente. Er hat mit jetzt 24 Jahren erst 1 Jahr in die Rente eingezahlt, da war er in Ausbildung in meinem Betrieb und er wurde 1 Jahr gehalten . So traurig das klingt hat er da er in keinem Bereich arbeiten konnte , nur noch im Pausenraum gesessen und hat dort Fernsehen geschaut und sowas, also war er nur die Zeit anwesend.
Dann hat die Firma einen Aufhebungsvertrag angeboten wo er 3 Monate weiter bezahlt wird ( hätte er es besser nicht annehmen sollen, wäre er ein weiteres Jahr da geblieben ) aber nicht mehr kommen braucht. Er war ja aus der Probezeit raus und aufgrund der anerkannten Schwerbehinderung quasi unkündbar gewesen.
2 Antworten
Wurde der §10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V geprüft?
Familienversicherung
Kinder sind versichert...ohne Altersgrenze, wenn sie als Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Anscheinend KÖNNTE er ja wenigstens in der Werkstatt für Behinderte beschäftigt werden. Wenn er darauf nicht eingeht, fällt auch die kostenlose Familienversicherung weg.
Hm. Er ist selbständig und kann alleine leben aber hat volle erwerbsminderung, kann also nicht auf den ersten Arbeitsmarkt arbeiten.
Da hat man euch aber ein wenig falsch beraten. Der Sohn hat Anspruh auf Bürgergeld, aber nicht auf Leistung... also quasi auf Bürger, aber nicht auf Geld.
Das bedeutet, er wird über das Jobcenter versichert, kriegt aber kein Geld, da er quasi Teil eurer Bedarfsgemeinschaft ist. ihr aber wieder so viel verdient, dass kein Leisutngsanspruch besteht.
Es müsste wenigstens rein rechtlich ein Anspruch errechnet werden können, dann greift auch der Versicherungsschutz.
Wenn kein Anspruch auf Leistungen besteht, besteht auch kein Anspruch auf Krankenversicherung.