Warum darf ich mir ohne Ahnung eine schwarze Mamba zulegen?
In Sachsen besteht keine Pflicht zum Nachweis der Sachkunde. Ich könnte einfach auf eine Messe gehen und mir eine Dendroaspis Polylepis zulegen.
Warum ist das so? Ist das nicht ziemlich gefährlich? Das Gift kann in Minuten Leute töten....
In der Polizeiverordnung meiner Gemeinde heißt es dazu: "Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen."
Also nur melden und gut....
2 Antworten
Diese Frage, könnte abschließend wohl nur das Land Niedersachsen und die Gemeinde als untergeordnete Verwaltungsbehörde beantworten. Vielleicht liegt es daran, dass man ein solches Gesetz und/oder eine entsprechende Rechtsverordnung schlichtweg nicht für erforderlich hält, weil zu wenige Personen solche Tiere halten oder halten wollen.
Ich würde sagen, sich selber der Gefahr eines Bisses auszusetzen, weil man keine entsprechende Sachkunde hat, das fällt unter das im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht oder auch das sogenannte Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Frage wäre dann allerdings, ob der Gesetzgeber hier seiner Verpflichtung nachkommt, das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes von unbeteiligten Dritten durch die Gesetzgebung hinreichend zu schützen. Keine Sachkunde bedeutet schließlich auch keinerlei vorgeschriebene Kenntnisse zur sicheren Haltung. Das dritte Personen gefährdet werden, wenn ein solches Tier entwicht, das sollte außer Frage stehen.
Mfg
Wer sich wirklich für die Tiere begeistern kann und nicht nur mit ihnen angeben will, der meldet seine Schlange an und erfüllt die gesetzlichen Auflagen. Dazu gehören:
Ein polizeiliches Führungszeugnis
Einen Haltungsnachweis der zuständigen Behörde
Eine Genehmigung des Vermieters, die Schlange halten zu dürfen
Ein separater Raum für die Schlange mit allen Sicherheitsvorkehrungen
https://www.tier-magazin.com/duerfen-in-deutschland-giftige-schlangen-gehalten-werden/
https://aspe-institut.de/pdf/Rechtliche_Regelungen_zu_Gift-u_Gefahrtieren_2017.pdf
Wie aus dem Link hervorgeht, gibt es KEIN Bundeseinheitliched Gesetz oder Verordnung. In Sachsen existiert KEIN Gefahrtiergesetz/Verordnung.
Es steht den Gemeinden frei, Regelungen zu treffen. Jedoch bei meiner Gemeinde gibt es "nur" die Pflicht zur Meldung. Man muss nichts nachweisen etc.
Was mir aber beim scrollen durch die einzelnen Bundesländer, weiter unten in der PDF aufgefallen ist, ist dass in Bayern zu den gefährlichen Tieren der Orca zählt, das find ich cool :D
Interessant das der Orca bei den Bayern auf der Liste steht aber kein Delfin, obwohl es in Nürnberg ein Delfinarium gibt.
Schon, in freier Wildbahn aber kein dokumentierter Todesfall durch einen Orca. Alle nur in Gefangenschaft, wer kann es ihnen verübeln
Naja, und darum darf man ihn auch nicht in der Wohnung haben.
Es gibt in vielen Bundesländern KEINE gesetzlichen Auflagen, wie z.B. bei mir in Sachsen.