Wann ist man alt genug?

10 Antworten

Ab 14. Wenn allerdings beide unter 14 sind ist auch keiner strafmündig und somit geht das auch in Ordnung.

frgenauffragen 
Fragesteller
 17.10.2016, 23:21

Aber wenn man unter 14 ist,ist das doch moralisch falsch oder?

0
Libertinaer  18.10.2016, 19:24
@frgenauffragen

Nein, nicht falsch, sondern natürlich.

Der Sex ist vor 14 auch nicht verboten. Zwar kann man prinzipell vor 14 nicht "bestraft" werden, aber hier irrt Tragosso: Wenn ein U14 verbotenes tut, kann er durchaus vor Gericht landen und verurteilt werden (Erziehungsauflagen - auch mit Freiheitsentzug Schadensersatz, Schmerzensgeld).

Für freiwilligen Sex kann hingegen kein U14 vor Gericht landen. Das Gesetz ist vielmehr dazu da, die Kinder ihre Sexualität untereinander entdecken zu lassen - ungestört von Älteren.

0

Das hängt nicht vom Alter ab, sondern von der menschlichen Reife. Menschen sollten sich über die Bedeutung von Sex, Liebe und Partnerschaft klar sein, bevor sie miteinander schlafen. Wird der Akt nur aus Hormonüberschuss und eher hirnlos vollzogen, dann gleicht er dem Sich-Bespringen von Tieren.

Wann immer du willst.

Eigentlich ist gesetzlich 14 vorgesehen, als Untergrenze. Sind jedoch beide Partner unter 14, ist keiner von beiden strafmündig und so macht sich auch niemand strafbar. Außerdem gilt, wo kein Kläger, da kein Richter, das heißt, auch wenn einer von euch unter 14 ist und der andere älter, kommt es nicht zum Strafverfahren, solange es niemand beanzeigt (Eltern oder Beteiligte).

Also: Grundsätzlich ab 14, darunter ist im Zweifesfall auch legal.

Was die Gesellschaft dazu sagt, ist nochmal ein anderes Thema, das dich aber nicht interessieren sollte: egal, was die Leute sagen und denken, tu es dann, wenn du es für richtig hältst. Wenn du es willst ist es weder zu früh noch zu spät - Hauptsache, ihr wollt es beide und habt Spaß dran.

Und für mehr Informationen zur gesetzlichen Grundlage:

http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/s/sexualstrafrecht-strafverteidigung-nebenklage.html

In Kapitel 2 steht eine schöne Tabelle dazu.

Libertinaer  18.10.2016, 19:59

So ein unmenschliches Gesetz gibt es in KEINEM deutschsprachigen Staat. Und von allen dreien ist die Gesetzeslage in Deutschland noch die strengste:
https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage (Übersichtsgrafik und im Folgekommentar die rechtlichen Grundlagen)

Mit "Strafunmündigkeit" hat das NULL zu tun. Freiwilliger U14 ist absolut legal und sollte, so u.a. das Bundesgesundheitsministerium, von den Eltern gefördert werden. Illegal ist U14-Sex nur, wenn sexuelle Gewalt im Spiel ist. Und DAS hat dann ggf. auch bei Strafunmündigen mitunter gravierende Konsequenzen (s. https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-95554009 ).

0

Wann immer Du möchtest und jemanden gefunden hast, der das auch mit dir möchte.

Allerdings würden sich Ü14 strafbar machen, wenn sie Sex mit U14 hätten (zumindest in Deutschland - bei unseren deutschsprachigen Nachbarn ist es nicht so streng). Ein U14 würde natürlich keine Probleme bekommen.

Aber bis 14 dürfen Eltern den Sex verbieten - oder fördern: IHRE Entscheidung. Um Erlaubnis fragen muss man aber nicht. Eine Erlaubnis deiner Eltern bräuchten aber z.B. die Eltern deiner Freundin, wenn du bei ihr übernachten wolltest (und zwar bis Du 16 geworden bist).

Eine bestimmte "Reife" braucht man natürlich nicht. Das ist eine Erfindung von Menschen, die ein Problem mit Sex haben. :-( Körperlich sind wir schon im Mutterleib sexuelle Wesen, und erst Recht danach: "Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. Sie kann als Lebensenergie verstanden werden, die den Menschen ein Leben lang begleitet. Im Laufe der individuellen Entwicklung äußert sich Sexualität unterschiedlich stark und auf unterschiedliche Weise. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Auch bei Schulkindern gilt die Regel, dass sexuelle Handlungen, die einvernehmlich stattfinden, nicht verboten werden sollten. Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit – meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht – helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin)

Und so zw. 10 und 13 geht es dann "richtig" los: "Sexualität im Sinne einer erwachsenen Sexualität beginnt Jugendliche schon sehr bald zu interessieren. Das anfängliche Interesse ist die Neugier, ob das, was man davon sagt, wirklich wahr ist. Diese erste Neugierde taucht bei den meisten bereits im Grundschulalter auf. (...) Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen - unabhängig davon, ob es ihnen möglich ist, Verantwortung für ihren Alltag zu übernehmen. (...) Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (DSA Bettina Weidinger, Österreichisches Institut für Sexualpädagogik)

PS: Wenn man für Sex eine bestimmte "Reife" bräuchte, dann gäbe es keine Tiere - und den Menschen dann auch nicht. ;-> Was gemeint ist: Es sollte jedem bewusst sein, dass geschlechtsreife Mädchen von geschlechtsreifen Jungs geschwängert werden können, und dass man deswegen auf Verhütung achten (können) muss. Die Alternative, ein Schwangerschaftsabbruch, ist zwar heutzutage kein Problem mehr, aber als Junge hat man darauf keinen Einfluss. D.h., es ist Entscheidung der Frau, und ggf. hast Du ein Kind an der Backe, das DU nicht haben möchtest, SIE aber schon. Deswegen Verhütung oder eben "nur" Petting oder Oralsex, was auch SEHR schön ist. ;-)

Rund 80% waren in ihrer Kindheit in der einen oder anderen Form sexuell aktiv, rund 10% hatten sogar Geschlechtsverkehr.

Wer darf wann mit wem Sex haben darf (bei rot kann der Ältere Probleme bekommen) - (Sex, Sexualität)

Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" für
Mädchen und Jungs beim 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der
Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex
verboten. Auch wenn der/die unter 14-Jährige selbst Sex haben möchte.



Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene
verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Für Volljährige
ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt
geleistet wird. Bei einem Vergehen kann eine Geldstrafe oder eine
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Ebenfalls strafbar
ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre
dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung
ausnutzen.