wandern und wildcamping in der schweiz?

1 Antwort

Hallo,das ist in CH von Kanton zu Kanton immer unterschiedlich.Grundsatz

Grundsätzlich ist das Wildcampen in der Schweiz – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – nicht verboten. Vielmehr erlaubt das Schweizer Jedermannsrecht jeder Person das Campen für ein oder zwei Nächte auf unkultiviertem Land.

Einschränkungen

Zu diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Einschränkungen.

1. Ein generelles Campverbot gilt in der Schweiz für die folgenden Landschaftsgebiete:

  • Eidgenössische Jagdbanngebiete / Wildschutzgebiete
  • Naturschutzgebiete
  • im Schweizerischen Nationalpark
  • in Biotopen (Flachmoor, Hochmoorbiotope von nationaler Bedeutung)
  • in militärischen Sperrzonen

Unter map.geo.admin.ch sind die Schutzgebiete und besonders sensiblen Lebensräume in einer detaillierten Karte verzeichnet.

2. Spezielle Einschränkungen

Je nach Kanton und Gemeinde gibt es zusätzlich zu den generellen Verboten weitere spezielle, regionale Einschränkungen. Die Rechtslage ist hier von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich und nicht immer leicht zu überblicken. Um auf Nummer sicher zu gehen, informiert man sich am besten direkt vor Ort über die regionale Rechtslage.

Mögliche Informationsquellen sind:

  • das Internet: Die Lage kantonaler (und kommunaler) Naturschutzgebiete und ihre Bestimmungen werden auf kantonalen Geoportalen laufend nachgeführt.
  • das kantonale Amt für Jagd
  • der zuständige Wildhüter
  • die Gemeindeverwaltung
  • das örtliche Verkehrs- und Tourismusbüro
  • der Hüttenwart einer nahegelegenen Hütte
  • Verbotstafeln
Grundsatz

Grundsätzlich ist das Wildcampen in der Schweiz – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – nicht verboten. Vielmehr erlaubt das Schweizer Jedermannsrecht jeder Person das Campen für ein oder zwei Nächte auf unkultiviertem Land.

Einschränkungen

Zu diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Einschränkungen.

1. Ein generelles Campverbot gilt in der Schweiz für die folgenden Landschaftsgebiete:

  • Eidgenössische Jagdbanngebiete / Wildschutzgebiete
  • Naturschutzgebiete
  • im Schweizerischen Nationalpark
  • in Biotopen (Flachmoor, Hochmoorbiotope von nationaler Bedeutung)
  • in militärischen Sperrzonen

Unter map.geo.admin.ch sind die Schutzgebiete und besonders sensiblen Lebensräume in einer detaillierten Karte verzeichnet.

2. Spezielle Einschränkungen

Je nach Kanton und Gemeinde gibt es zusätzlich zu den generellen Verboten weitere spezielle, regionale Einschränkungen. Die Rechtslage ist hier von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich und nicht immer leicht zu überblicken. Um auf Nummer sicher zu gehen, informiert man sich am besten direkt vor Ort über die regionale Rechtslage.

Mögliche Informationsquellen sind:

  • das Internet: Die Lage kantonaler (und kommunaler) Naturschutzgebiete und ihre Bestimmungen werden auf kantonalen Geoportalen laufend nachgeführt.
  • das kantonale Amt für Jagd
  • der zuständige Wildhüter
  • die Gemeindeverwaltung
  • das örtliche Verkehrs- und Tourismusbüro
  • der Hüttenwart einer nahegelegenen Hütte
  • Verbotstafeln

Hat man sich über die geltende Rechtslage informiert so hilft das Merkblatt des SAC „Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen mit Rücksicht auf Natur und Umwelt“ bei der weiteren Planung und Entscheidung.

Generell heißt es bei der Übernachtung unter freiem Himmel oder im Zelt: Rücksicht nehmen und ökologisch sensible Lebensräume meiden. Dementsprechend lautet das Credo des Schweizer Alpen Clubs: „Lass nichts zurück als deine Fussspuren, nimm nichts mit als deine Eindrücke.“

„Unproblematisch sind in der Regel einzelne Übernachtungen einer kleinen Anzahl Personen in den Bergen oberhalb der Waldgrenze.“ Dabei sollte man darauf achten, die Tiere vor allem während der Dämmerung nicht zu stören und ihre wichtigen Rückzugsgebiete zu schonen. In der Nähe von Alp- oder Berghütten bittet man die Besitzer vorher um Erlaubnis.

Ein Notbiwak, also die Übernachtung unter freiem Himmel, ohne Zelt, ist im Gegensatz zum wilden Campen stets erlaubt.

Quelle : www.bergwelten.com Lg.

Woher ich das weiß:Hobby

Marie31072 
Beitragsersteller
 15.03.2025, 10:36

danke für deine schnelle Antwort, ich glaube ich habe meine frage vielleicht etwas ungünstig ausgedrückt. wo und wie das wildcamping erlaubt ist habe ich schon selber recherchiert. weißt du vielleicht wie ich eine Wander Route finden odere erstellen kann die ca 4 bis 5 tage land geht?

malteser55  15.03.2025, 10:38
@Marie31072

Ich versuche mal das für dich auch rauskriegen,habe eine Nachbar der lebt in CH mit seine Familie und Kinder.In 10 min.Lg

malteser55  15.03.2025, 10:41
@malteser55

Wandern & Tracking App eine Tour planen? Öffnen Sie das Planungstool der App über den zweiten Symbolreiter von links und erstellen Sie die Tour mittels dem Setzen von einzelnen Punkten. Der Weg wird dabei automatisch vervollständigt.Ist das so was evtl.für dich erst nützlich?Melde dich bitte.Lg oder diese hier? www.schweizer-wanderwege.ch/de/

malteser55  15.03.2025, 10:47
@Marie31072

Ja gerne der war nicht zu Hause,sonst er ist dauer in CH und wenn du weitere fragen hast,kann gerne helfen.Blog Seiten würde dir auch gut helfen denke ich mir noch eine :)

/fraeulein-draussen.de/fernwanderung-planen-route-etappe