Waisenrente und Kindergeld und Schulbescheinigung nachreichen?
Hi, ich mache bald mein Abi nach und dann steht mir ja eig beides zu. Nun würde ich das gerne früh beantragen, doch die Schule gibt mir erst am ersten Schultag die Schul Bescheinigungen für beides. Ist es denn möglich, dass ich das vorher trotzdem dann bekomme ich die Bescheinigungen nachreiche?
2 Antworten
Wenn du anderweitig nachweisen kannst, in welchem Zeitraum du zur Schule gehst. Das ging bei mir zumindest mit einem Schulaufnahme- Schreiben.
Die Waisenrente und das Kindergeld werden aber erst gezahlt, wenn du die Schule angetreten hast. Also zu Schulbeginn. Nicht schon vorher.
Seltsam, seltsam. Mir wurde persönlich und per Brief etwas anderes gesagt. Ich denke dein Beitag ist nicht mehr der aktuellste :D
Die Infos stammen aus dem originalen "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse mit Stand Jan. 2019 ! ! !
Aktuelle Informationen über die Dienste und Leistungen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auch im Internet unter www.familienkasse.de Stand Januar 2019
bzw. hier der Link nochmal: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Hmm, seltsam. Ich sehe schon, dass du Recht hast. Ich wundere mich nur, dass mir eine Mitarbeiterin vor Ort das genaue Gegenteil erzählt hat.
Die Mitarbeiter wissen leider auch nicht immer alles :-((
Wahrscheinlich erhalten diese sogar eine Prämie wg. Nichtzahlung von Kindergeld - könnte man manchmal meinen...
Ich habe einen ausgefüllten Zettel für mein bafög von der schule wo alles draufsteht! Das könnte ich mitgeben.
Ich würde es einfach mal versuchen.
Kannst ja mal bei deiner zugewiesenen Stelle anrufen und nachfragen.
Hi Entchen202,
wie alt bist du denn und was war denn bis jetzt deine Hauptbeschäftigung???
Gruß siola55
21 und ich bin momentan angestellt. Hole im Februar mein Abi nach.
Also Kindergeldanspruch besteht sofort, falls du dich als "Ausbildungssuchend" meldest - siehe hierzu im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 den Punkt: 4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das trifft in folgenden Fällen zu:
usw.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Auch ein Kind, das ausbildungssuchend ist und gegenwärtig in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann.
Vorausgesetzt wird hier, dass das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat. Die Erfolglosigkeit muss nachweisbar sein; dies kann beispielsweise durch das Vorlegen der erfolgten Bewerbungen geschehen.
Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/ beim Jobcenter als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg.
Näheres siehe in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Kindergeldanspruch kannst du sofort mit diesem Formular hier z.B. beim Jobcenter bestätigen lassen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015415.pdf
... und das Kindergeld werden aber erst gezahlt, wenn du die Schule angetreten hast. Also zu Schulbeginn. Nicht schon vorher.
Irrtum - dies gilt für die Waisenrente, nicht jedoch für das Kindergeld: siehe hierzu im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter 4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz den Absatz 3:
Also besteht sofort Kindergeldanspruch und dies ist seit 2012 bereits einkommensunabhängig - also Verdienst spielt keine Rolle beim Kindergeldanspruch ;-)