Wahlen aus einem anderen Land?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Das ist nicht okay, sollte nicht gehen 80%
Das finde ich okay und gut so 20%
Anderes 0%

1 Antwort

Wahlrecht ergibt sich aus der Staatsangehörigkeit und nicht aus dem Wohnsitz. Wenn man als Türke mit ausschließlich türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland lebt und arbeitet, hat man auch das Recht, an türkischen Wahlen teilzunehmen. Dass man dieses Recht nutzt, um einen Autokraten zu wählen, finde ich auch nicht gut, aber ich sehe auch keine Möglichkeit, das zu verhindern.