Währe das auch strafbar?
Wenn man neben einer Lärmschutzwand(ohne Hinweisschilder) durchläuft, wenn danach die Schnellstraße kommt, und ohne irgendetwas anzustellen in vorsichtigem Abstand neben der Straße steht oder läuft. Danach geht man wieder normal zurück. Ich habe das zwar nicht vor, aber habe mich das schonmal gefragt.
Danke für die Anzworten.
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kann mir gut vorstellen, dass § 315 (c) StGB greift.
Wenn du auf oder zu dicht an Bahnschienen gehst, greift § 315 (b).
Solange du nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hast, ist da kein echtes Problem. Aber Laserpinter und Clownkostüm sind natürlich Tabu.