Vorläufiger ausweiß laminieren?

2 Antworten

Nein, auf keinen Fall.

Das Laminieren des Ausweises stellt gemäß § 28 Absatz Nr. 1 des Personalausweisgesetzes (PauswG) eine Veränderung dar. Damit wird der Ausweis dann ungültig.

Außerdem denk doch mal daran, dass auf dem Ausweis auch mal die Adresse geändert werden muss in Fall der Fälle. Das muss natürlich auf dem Ausweis erfolgen und nicht auf der Laminierung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde lieber nichts daran verändern. Ist ja in 3 Monaten eh wieder abgelaufen.