Vorgestern bei einem Diebstahl erwischt was tun?

3 Antworten

Strafrechtlich könnt ihr nicht belangt werden. Aber zivilrechtlich. Und das Jugendamt hat Möglichkeiten, auf euch einzuwirken, die durchaus schmerzhaft sein können.

Schade, dass du noch nicht strafmündig bist. Mit 12 schon so eine Straftat, wo leben wir hier bitte?

Du wirst älter also unterlasse sowas am besten in Zukunft ansonsten lässt der Knast Grüßen und eventuell das Jugendamt, wenn du so auffällig bist.


Juristexperte  05.05.2021, 10:16

Der Schreibduktus sollte etwas sachlicher sein.

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Das ist ( ein besonders schwerer ) Diebstahl. Zumindest nach Erwachsenenstrafrecht. Und das ist keine Bagatelle. Je nachdem, ob der Keller verschlossen war und ihr ihn aufgebrochen habt. Oder ob frei zugänglich war.

Du bist erst 12 Jahre alt. Warst bei den Straftaten demnach unter 14, und bist somit nicht strafmündig ( § 19 StGB ) .

https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html

Wahrscheinlich bekommst du und dein Freund eine Vorladung zu einem Gespräch mit dem Jugendamt. Eventuell auch vorbeugend mit der Jugendgerichtshilfe, auch wenn diese dem Grunde nach noch nicht für euch zuständig ist.

Die wollen auf euch einwirken. Das ihr sowas und generell Straftaten nicht wieder begehen sollt. Vielleicht sind diese Leute unsympathisch. Das mag sein. Aber den Kern der Sache, den sie euch zu übermitteln zu versuchen - den solltet ihr verstehen.

Also nicht denken: ´die Alte - lass die labern. Der nächste Bruch ist eh schon fix....´

Ich hab den Eindruck, dass du einem falschen Umfeld anvertraut bist. Davon solltest du dich entfernen. Schnellstmöglich. Guck mal: du musst ja kein Mönch werden. Aber das was du jetzt gemacht hast - soll das deine Zukunft sein?

Es gibt Erwachsene, die machen das regelmäßig. Das ist dann Bandendiebstahl und/oder besonders schwerer Bandendiebstahl. Dafür kann es empfindliche Bewährungs- und Freiheitsstrafen geben.

Du solltest nicht erst damit aufhören, wenn du mal irgendwann im Jugendarrest sitzt. Sondern so schnell wie möglich.

Bedenke: wenn du weiter solche Taten verübst, kannst du auch als unter 14 jähriger bestraft werden. Nicht im strafrechtlichen Sinne. Aber du kannst durchaus auf Beschluss des Familiengerichts in ein Heim eingewiesen werden. Oder es wird verfügt, dass dir für ein Jahr eine Mitarbeiterin des Jugendamts zweimal wöchentlich auf die Finger schaut.

Sowas in der Art ist möglich. Also sei anständig. Nicht assig unterwegs sein.


Anonym64925 
Fragesteller
 05.05.2021, 10:36

Vielen dank das hat mir sehr weiter geholfen und ich verspreche das es mein erstes und letztes mal war

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