Von Gemeinde zu Verwaltungsgemeinschaft gewechselt, wohin muss eine Rechnung?
Hey, ich habe im August meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten begonnen. Die Tage habe ich begonnen, Rechnungen ins KIS einzupflegen. Als letztes muss man immer den Mandanten auswählen, an den die Rechnung gestellt wird. Wir sind seit kurzem eine VG mit 5 Ortsteilen. Wir haben einen Mandanten mit der Nummer (ausgedacht) 001, welcher sich „Musterstadt“ nennt, einen weiteren mit 002, welcher sich VG Musterstadt nennt. Ich blicke leider bei den Rechnungen nicht durch, wo welche hingehört. Ich weiß, das die ganzen Ortsteile über die 001 laufen. Im Briefkopf steht zwar manchmal VG-Musterstadt drinne, dennoch läuft es über die 001.
Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend, meine Ausbilderin und mein Chef sind im Urlaub, und ich habe leider keinen richtigen Ansprechpartner.
Bitte nur ernst gemeinte Antworten.
Danke
1 Antwort
Da das wohl eine kommunalrechtliche Frage sein wird, ist fraglich, in welchem Bundesland das ist.
Formen der Zusammenarbeit von Gemeinden zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben ist typisch. Dabei wird häufig eine weitere Körperschaft gegründet, die dann die Aufgaben des übertragenden Wirkungskreises wahrnimmt. Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises verbleiben bei den Gemeinden.
Also an einem Beispiel: Die Aufgabe des Ausstellen eines Personalausweises wäre Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft, da übertragender Wirkungskreis. Die Förderung des Sports aufgrund eigener Satzung oder Förderrichtlinie wäre Aufgabe der Gemeinde, da eigener Wirkungskreis. Danach müsste dann auch eine entsprechende Verbuchung erfolgen.
Aber wie gesagt: Ist zunächst eine Frage des Kommunalrechts, dann ggfs. eine Frage des kommunalen Haushaltsrechts und letztendlich ggfs. auch eigener interner Vorgaben.