Von Gemeinde zu Verwaltungsgemeinschaft gewechselt, wohin muss eine Rechnung?

1 Antwort

Da das wohl eine kommunalrechtliche Frage sein wird, ist fraglich, in welchem Bundesland das ist.

Formen der Zusammenarbeit von Gemeinden zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben ist typisch. Dabei wird häufig eine weitere Körperschaft gegründet, die dann die Aufgaben des übertragenden Wirkungskreises wahrnimmt. Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises verbleiben bei den Gemeinden.

Also an einem Beispiel: Die Aufgabe des Ausstellen eines Personalausweises wäre Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft, da übertragender Wirkungskreis. Die Förderung des Sports aufgrund eigener Satzung oder Förderrichtlinie wäre Aufgabe der Gemeinde, da eigener Wirkungskreis. Danach müsste dann auch eine entsprechende Verbuchung erfolgen.

Aber wie gesagt: Ist zunächst eine Frage des Kommunalrechts, dann ggfs. eine Frage des kommunalen Haushaltsrechts und letztendlich ggfs. auch eigener interner Vorgaben.


Sonnenschein803 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 08:40

Vielen Dank🙏🏼