Von fremden Mann am Balkon fotografiert - darf er das?

10 Antworten

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Ratschlag zum reagieren: 
1. Ruhe bewahren!
2. Ort und Uhrzeit notieren
3. Art der Kamera ("kleine" Kamera oder 1,50 cm Objetiv auf Fotostativ, z.B.) notieren
4. Ort des Balkons vom Standort der fotografierten Person aus
5. Ruhe bewahren!

Natürlich hat jeder Mensch das Recht von seinem Balkon aus die Gegend, den Sonnenuntergang usw. zu fotografieren.
Grundsätzlich kann ich im öffentlichen Bereich fotografieren was ich will.

Selbstverständlich habe ich auch das Recht am eigenen Bild;
das heißt, Aufnahmen, auf welchen ich zu sehen bin, dürfen ohne meine Erlaubnis nicht veröffentlicht (insbesondere im Internet) werden (außer ich heiße Brad Pitt oder Paris Hilton, bin also eine Person „des öffentlichen Lebens“).

Also, erst mal eine Nacht darüber schlafen, dann kritisch nachdenken, was denn eigentlich „passiert“ ist.

Wenn danach (nach dem kritischen !!!! Nachdenken) immer noch der Eindruck besteht, dass hier gezielt eine Person fotografiert worden ist, dann würde ich zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten (mit den Angaben von, siehe oben).

 

 

Taylorpicker  23.04.2011, 22:58

Anzeige weswegen? Wie lautet die Anklage?

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naicke  23.04.2011, 23:24
@Taylorpicker

Lieber Taylorpicker,

sie werfen hier 2 Dinge in einen Korb 
1. Anzeige
2. Anklage!

 

1.      Ich mache bei der Polizei eine Anzeige:
das heißt, ich zeige einen bestimmten Sachverhalt an (melde ihn).
Ende Gelände, nicht mehr, nicht weniger.
Diesen Sachverhalt hat die Polizei zur Kenntnis zu nehmen, zu protokollieren und an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Diese entscheidet nun, ob es sich um ein Offizialdelikt handelt (= von Amts wegen der Sachverhalt  ermittelt  werden muss oder nicht), ob es sich um ein Antragsdelikt handelt (= der Anzeigende muss eine Privatklage einreichen) und ob die Anzeige zu laufenden Ermittlungen zuzuordnen ist.
Das wäre z.B. im gegebenen Fall möglich.
Könnte ja sein, dass von besagten Balkon schön öfter derartige Aufnahmen gemacht wurden (wobei, weitgehend unbekannt, das reine „spannen“, ohne Fotoaufnahmen etc. leider auch nicht verboten ist!)
Auf jeden Fall, könnte durch eine Anzeige bei der Polizei es möglich sein, dass zu einem Ermittlungsverfahren Erkenntnisse beigetragen werden.
 

2.      Ich klage jemanden an:
Ob mit oder ohne Polizei, ob mit oder ohne Anwalt:
Jeder kann im Wege der Klage jeden anderen Mitbürger verklagen.
Dazu hat er am zuständigen  Gericht eine Klageschrift einzureichen, in welcher er die Klage beschreibt.
Dort (und NUR dort) hat er die §§§ anzuführen, auf welche er sich bezieht!

 

 

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Taylorpicker  24.04.2011, 22:21
@naicke

Meinetwegen, aber weswegen sollte in diesem Fall Anzeige erstattet werden? Oder weswegen sollte sie den unbekannten Fotografen verklagen?

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Jeder darf in der Öffentlichkeit  fotografieren. Die Bilder dürfen nicht ohne Einwilligung von Personen, die darauf zu sehen sind, veröffentlicht werden.

Fall jemand sich auf die Lauer legt und vor dem  Badezimmer oder in öffentlichen Toiletten Aufnahmen macht,  ist das strafbar.

Er darf fotographieren was er will. Solange er es nicht veröffentlicht, oder anderen zeigt, also vor mehreren Leuten. Hab ich mal im Fernsehen gehört..

sowas darf man nicht machen !!

ich würd glaub ich so tun, als ob ich das nicht merken würde und versuchen so unauffällig wie möglich von den kerl weg zukommen. Denn wen du weg läufst, laufen die nacher noch hinterher und  meistens sind erwachsene männer schneller...

in so einer situation also ruhe bewaren, schenll von den typen weg kommen (am besten unauffällig) und sofort ab in die menschenmenge!!!!

 

das hätte ich glaub ich gemacht...

Gib einfach ein "Das Recht auf das eigene Bild" oder galube einfach mir. Er darf das. Er darf es aber nicht veröffentlichen. Da genügt es schon wenn er es im Restaurant fünf Leuten zeigt. Selbst das, wäre schon eine Veröffentlichung.

 

Robinson