Vom Kollegen berührt werden?!

6 Antworten

Wenn Du das nicht willst, hat er das gefälligst zu unterlassen. Ich würde auch nicht wollen, dass mich ständig jemand antatscht. Wenn Du ihm das sagst und er es nicht lässt, kannst Du sogar dagegen vorgehen!

ja bei manchen menschen ist das echt normal. die denken sich dann auch nichts dabei. solange er dir nirgendwo sonst hinfasst ist das normal.

Ich kann verstehen, dass dir das unangenehm ist. Man will ja auch nicht bei so einer Kleinigkeit sofort was sagen.

Aber ich habe neulich eine sehr interessante Reportage gesehen: Und zwar fassen Übergeordnete Untergeordnete an und Männer fassen Frauen an (z.B. leichtes Schultertätscheln bei der Begrüßung) und dann wurde Angela Merkel gezeigt, die von ihrem männlichen Kollegen auch immer angefasst wird, obwohl sie eigentlich ranghöher ist. ABER Angela ist schlau: Sie erwidert die Berührung und demonstriert so ihre Macht und dann wurden einige Szenen gezeigt, in denen sie das gemacht hat. Also sei stark und grapsche zurück, damit du dem Kerl zeigst, wo der Hammer hängt.

Je nach dem, wie du dich dabei fühlst.

Wenn du dich unwohl fühllst, sage deinen Kollegen sofort, dass du das nicht willst und wenn sie weiter machen, dann machst du was ernsteres.

Dein Körper gehört nämlich dir und niemand hat das Recht, darüber zu bestimmen auser du

Nein...

AGG-Stichwort: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im Betrieb – leider keine seltene Erscheinung. Der Betrieb ist nun einmal der Ort, an dem Männer und Frauen während der gemeinsamen Arbeit, aber auch in den Pausen, zusammenkommen und in vielfältiger Weise aufeinander angewiesen sind. Daraus können Probleme in der Beziehung der Geschlechter zueinander entstehen. Sie wurden in der Vergangenheit häufig nicht beachtet oder heruntergespielt, zum Nachteil und Schaden der Betroffenen, fast immer der Frauen.

Im europäischen Recht ist die Problematik sexueller Belästigungen seit langem erkannt und in EU-Richtlinien angesprochen worden. Aber auch in der Bundesrepublik sind im Beschäftigtenschutzgesetz (BeschSchG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 611a, § 611b, 612 Abs. 3 BGB) einschlägige Regelungen aufgestellt worden. Die Gerichte mussten sich ebenfalls wiederholt mit diesem Problem befassen. Vieles ist allerdings auch aus falscher Scham oder aus anderen Gründen gar nicht erst bekannt geworden.

(Quelle: verdi-bub.de)