Volksfest ab 14?
Mein Sohn ist jetzt 14 Jahre alt und möchte auf das Volksfest, eigentlich darf er gesetzlich nur bis 22 Uhr, was ist aber jetzt wenn ich einen „Muttizettel“ ausfülle und diesen ihm mitgebe und von einer 18-jährigen Person unterschreiben lasse?
3 Antworten
Mein Sohn ist jetzt 14 Jahre alt und möchte auf das Volksfest, eigentlich darf er gesetzlich nur bis 22 Uhr ...
Nein, eine solche gesetzliche Regelung gibt es in Deutschland nicht. Minderjaehrige duerfen sich grundsaetzlich so lange "draussen" aufhalten, wie es die Eltern erlauben. Dies gilt erst einmal auch fuer den Aufenthalt auf Volksfesten.
Anders ist es allerdings, wenn es um den Aufenthalt im Festzelt geht. Je nach Veranstaltungsart sind Bierzelte entweder als Gaststaetten oder als oeffentliche Tanzveranstaltungen zu bewerten. Somit gelten dort u.a. die Bestimmungen des § 4 (Gaststaetten) bzw. des § 5 (Tanzveranstaltungen) des Jugendschutzgesetzes zur Anwendung. Dies bedeutet - von hier nicht zutreffenden Ausnahmen abgesehen - dass Kindern und Jugendlichen unter 16 der Aufenthalt nur gestattet werden darf, wenn sie sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer volljaehrigen erziehungsbeauftragten Person befinden. Personensorgeberechtigt sind in aller Regel die Eltern, erziehungsbeauftragt kann jede volljaehrige Person sein, die von den Eltern des oder der Minderjaehrigen entsprechend beauftragt wurden. Zum Nachweis dieser Beauftragung wird meist ein sog. "Muttizettel" verlangt. Der "Muttizettel" allein reicht aber nicht aus, sondern gilt nur in Verbindung mit einer entsprechenden Begleitperson.
Erst ab 16 darf Jugendlichen der Aufenthalt auch ohne entsprechende Begleitperson gestattet werden, allerdings nur bis Mitternacht.
Mit entsprechender Begleitperson gibt es jedoch keine zeitliche Beschraenkung, auch nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 16.
Der Veranstalter duerfte gehalten sein ,die 14 jährigen zum Gehen aufzufordern und danach Kontrollen durchzuführen.
Meistens kommt auch die Polizei nach einer kurzen Karenzzeit.
Ein Muttizettel wuerde nichts nützen.
Nur die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen hilft hier .
Bis 22 Uhr könnte ein Muttizettel funktionieren, sofern die Erwachsene Begleitperson diese Beauftragung, die von Dir unterschrieben ist, auch mit sich mitführt und Dein Kind beaufsichtigt.
Bis 22.oo gehts ohne alles.Dann kommen so schöne Einspielungen,Licht hell,ätzende Schlagermusik,wir danken fuer den Besuch von Minderjährigen,( je nach Veranstaltung nach Zeit und Alter,14 ,16 ) und bitten diese nun zu gehen.Der Gruppenzwang ,man kennt sich,läuft das auch,oder man wuerde verpetzt.