Vertragsrecht 2022 auch für Wartungsverträge?


31.12.2021, 08:40

Zur Ergänzung: bei meinen Wartungsverträgen handelt es sich um Verträge für Webdesign und Updates

1 Antwort

Längerfristige Verträge (bis 24 Monaten) bleiben nach wie vor möglich. Erst nach dieser Mindestlaufzeit ist eine monatliche Kündigung möglich.

Sind deine Kunden Verbraucher? Denn nur dann kommt die neue Regelung grundsätzlich in Frage.


Kristin796 
Fragesteller
 31.12.2021, 09:23

Okay danke für die Information. Ich bin mir leider nicht sicher, ob meine Verträge mit den Kunden, bei denen es um die Erstellung einer Webseite und deren Pflege sowie ein gewisses Stunden-Kontingent für Anpassungen geht, darunter fallen.
Es geht mir aber in der Tat um die automatische Verlängerung über z. B. ein Jahr, was bei Handyverträgen dann nicht mehr möglich sein wird, so wie ich es verstanden habe.

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