Verkäufer will Ware nicht mehr verkaufen?
Hallo zusammen,
es geht sich um folgendes: Es wurde bei einer Plattform eine Küchenmaschine mit Zubehör angeboten. Da der potentielle Käufer am Zubehör interessiert war, fragte dieser nach ob ein bestimmtes Zubehör Teil auch separat verkauft werden würde. Der Verkäufer bejahte dies und fragte was der Käufer zahlen würde. Die Küchemaschine wurde mit Zubehör als komplett Paket für 850 Euro angeboten. Da man ein gleichwertiges Zubehör teil nicht oft findet, wusste der Käufer nicht genau welchen Preis er nennen soll und fragte was der Verkäufer denn gerne haben möchte. Der Verkäufer schrieb daraufhin 130 Euro. Dieser Preis war für den Käufer in Ordnung und er überwies das Geld.
Nach ein paar Tagen bekam der Käufer die Nachricht, das er den Artikel nicht mehr verkauft, da er zu der Küchenmaschine gehört, diese sei sonst unbrauchbar. Der Verkäufer wollte das Geld erstatten. Der Käufer informierte den Verkäufer das er den Artikel gerne haben möchte und nicht vom Kaufvertrag zurück treten wird. Der Käufer setzte eine Frist fest und bat bis zum genannten Tag auf Nachlieferung. Der Verkäufer meldete sich nicht mehr darauf.
Das Geld wurde tatsächlich zurück überwiesen. Der Käufer ärgerte sich zwar, wollte aber aufgrund des Betrages (wegen eventuell hoher Rechtsanwaltskosten etc.) nichts weiter unternehmen.
Einige Tage später suchte der Käufer weiter nach Zubehör für seine Küchenmaschine. Der Käufer fand es und stellte aber fest, das es sich um den Artikel handelt, den er eigentlich gekauft hatte. Die Bilder waren Identisch. Der Artikel wurde dort ohne Küchenmaschine angeboten, also nur das Zubehör Teil. Der Verkäufer wollte 299 Euro VB haben.
Daraufhin schrieb der Käufer den Verkäufer an und bestand weiterhin auf den Kaufvertrag. Andernfalls würde man rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Der Verkäufer wiederum drohte mit Anzeige gegenüber des Käufers wegen Betrugs. Der Käufer hätte gewusst das dieser Artikel mehr Wert sei und hätte somit den Verkäufer getäuscht. Dabei hat doch der Verkäufer eigentlich gelogen in dem er sagte er kann nicht verkaufen weil die Artikel zusammen gehören.
Im Internet findet man ja für viele Artikel verschiedene Preise. Ob diese letztendlich auch erzielt werden steht in einem anderen Raum.
Ich weiss das die Frage jetzt hier keinen Rechtsanwalt ersetzt aber trotzdem die Frage:
Wie wäre denn jetzt da die Rechtslage?
Danke fürs Lesen.
4 Antworten
Verbraucherzentrale konsultieren und Rechtsanwalt bemühen, sofern man meint, die Investition würde sich lohnen. Wenn verloren, sind die Anwaltsgebühren auch noch weg. Lohnt sich so etwas wegen dieser Bagetelle?
Über welche Plattform ging das denn?
Da es sich hier wahrscheinlich um einen Privatkauf handelt, ist es vielleicht schwierig dabei von einem "Kaufvertrag" zu sprechen. Bin kein Jurist, aber so würde ich die Situation erstmal einschätzen.
Ich würde aber nicht behaupten, dass der Käufer hier jemanden betrogen hat. So weit ist ja der Preis nicht vom mindestwert entfernt und es ist ja nicht die Aufgabe des Käufers zu recherchieren, welcher Preis denn angemessen ist.
Dass der Verkäufer das Geld direkt zurückerstattet hat, ist ja schonmal positiv. So ist zumindest niemand zu schaden gekommen. Der Verkäufer hätte das ganze aber besser kommunizieren können. Einfach zu lügen und dann nicht mehr zu Antworten, ist zumindest verdammt unverschämt.
Ich würde mir da aber jetzt auch nicht mehr viel Mühe geben. Das Geld hast du ja zurück bekommen. Bin mir nicht sicher, ob eine Anzeige wegen so einer Kleinigkeit nicht eher fallen gelassen wird. Den Stress ist es nicht wert.
und fragte was der Verkäufer denn gerne haben möchte. Der Verkäufer schrieb daraufhin 130 Euro. Dieser Preis war für den Käufer in Ordnung und er überwies das Geld.
nicht schwierig, das reicht; und schon ist der Kaufvertrag perfekt.
Bin selbst keine Juristin.
Aber mein Mann hatte mir immer gesagt, egal für was man zu Gericht geht, man muß es zweifelsfrei beweisen können. Er hatte juristische Vorbildung.
Hatte denn der Käufer etwas schriftlich oder einen Vertrag? Wenn nicht kann eine Klage vor Gericht in die Hose gehen und ordentlich Kosten verursachen. Das würde ich mir an seiner Stelle überlegen.
Der Käufer ärgerte sich zwar, wollte aber aufgrund des Betrages (wegen eventuell hoher Rechtsanwaltskosten etc.) nichts weiter unternehmen.
da ein rechtsgültiger Kaufvertrag besteht, kann er auf Erfüllung klagen, der Kaufvertrag besteht weiterhin, da spielt es auch keine Rolle, ob das Geld zurück überwiesen wurde. Muss er halt wieder überweisen.
Käufer will am Vertrag festhalten, aber nicht der Verkäufer