Verkäufer will Ware nicht mehr verkaufen?

4 Antworten

Verbraucherzentrale konsultieren und Rechtsanwalt bemühen, sofern man meint, die Investition würde sich lohnen. Wenn verloren, sind die Anwaltsgebühren auch noch weg. Lohnt sich so etwas wegen dieser Bagetelle?

Über welche Plattform ging das denn?

Da es sich hier wahrscheinlich um einen Privatkauf handelt, ist es vielleicht schwierig dabei von einem "Kaufvertrag" zu sprechen. Bin kein Jurist, aber so würde ich die Situation erstmal einschätzen.

Ich würde aber nicht behaupten, dass der Käufer hier jemanden betrogen hat. So weit ist ja der Preis nicht vom mindestwert entfernt und es ist ja nicht die Aufgabe des Käufers zu recherchieren, welcher Preis denn angemessen ist.

Dass der Verkäufer das Geld direkt zurückerstattet hat, ist ja schonmal positiv. So ist zumindest niemand zu schaden gekommen. Der Verkäufer hätte das ganze aber besser kommunizieren können. Einfach zu lügen und dann nicht mehr zu Antworten, ist zumindest verdammt unverschämt.

Ich würde mir da aber jetzt auch nicht mehr viel Mühe geben. Das Geld hast du ja zurück bekommen. Bin mir nicht sicher, ob eine Anzeige wegen so einer Kleinigkeit nicht eher fallen gelassen wird. Den Stress ist es nicht wert.

peterobm  08.01.2021, 13:57
und fragte was der Verkäufer denn gerne haben möchte. Der Verkäufer schrieb daraufhin 130 Euro. Dieser Preis war für den Käufer in Ordnung und er überwies das Geld.

nicht schwierig, das reicht; und schon ist der Kaufvertrag perfekt.

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Bin selbst keine Juristin.

Aber mein Mann hatte mir immer gesagt, egal für was man zu Gericht geht, man muß es zweifelsfrei beweisen können. Er hatte juristische Vorbildung.

Hatte denn der Käufer etwas schriftlich oder einen Vertrag? Wenn nicht kann eine Klage vor Gericht in die Hose gehen und ordentlich Kosten verursachen. Das würde ich mir an seiner Stelle überlegen.

Der Käufer ärgerte sich zwar, wollte aber aufgrund des Betrages (wegen eventuell hoher Rechtsanwaltskosten etc.) nichts weiter unternehmen.

da ein rechtsgültiger Kaufvertrag besteht, kann er auf Erfüllung klagen, der Kaufvertrag besteht weiterhin, da spielt es auch keine Rolle, ob das Geld zurück überwiesen wurde. Muss er halt wieder überweisen.

Käufer will am Vertrag festhalten, aber nicht der Verkäufer