Rate mal, von wo aus die Flucht ins Freie am besten gelingt, vielleicht aus dem 28. Obergeschoss?

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Verkäufer will Ware nicht mehr verkaufen?

Hallo zusammen,

es geht sich um folgendes: Es wurde bei einer Plattform eine Küchenmaschine mit Zubehör angeboten. Da der potentielle Käufer am Zubehör interessiert war, fragte dieser nach ob ein bestimmtes Zubehör Teil auch separat verkauft werden würde. Der Verkäufer bejahte dies und fragte was der Käufer zahlen würde. Die Küchemaschine wurde mit Zubehör als komplett Paket für 850 Euro angeboten. Da man ein gleichwertiges Zubehör teil nicht oft findet, wusste der Käufer nicht genau welchen Preis er nennen soll und fragte was der Verkäufer denn gerne haben möchte. Der Verkäufer schrieb daraufhin 130 Euro. Dieser Preis war für den Käufer in Ordnung und er überwies das Geld.

Nach ein paar Tagen bekam der Käufer die Nachricht, das er den Artikel nicht mehr verkauft, da er zu der Küchenmaschine gehört, diese sei sonst unbrauchbar. Der Verkäufer wollte das Geld erstatten. Der Käufer informierte den Verkäufer das er den Artikel gerne haben möchte und nicht vom Kaufvertrag zurück treten wird. Der Käufer setzte eine Frist fest und bat bis zum genannten Tag auf Nachlieferung. Der Verkäufer meldete sich nicht mehr darauf.

Das Geld wurde tatsächlich zurück überwiesen. Der Käufer ärgerte sich zwar, wollte aber aufgrund des Betrages (wegen eventuell hoher Rechtsanwaltskosten etc.) nichts weiter unternehmen.

Einige Tage später suchte der Käufer weiter nach Zubehör für seine Küchenmaschine. Der Käufer fand es und stellte aber fest, das es sich um den Artikel handelt, den er eigentlich gekauft hatte. Die Bilder waren Identisch. Der Artikel wurde dort ohne Küchenmaschine angeboten, also nur das Zubehör Teil. Der Verkäufer wollte 299 Euro VB haben.

Daraufhin schrieb der Käufer den Verkäufer an und bestand weiterhin auf den Kaufvertrag. Andernfalls würde man rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Der Verkäufer wiederum drohte mit Anzeige gegenüber des Käufers wegen Betrugs. Der Käufer hätte gewusst das dieser Artikel mehr Wert sei und hätte somit den Verkäufer getäuscht. Dabei hat doch der Verkäufer eigentlich gelogen in dem er sagte er kann nicht verkaufen weil die Artikel zusammen gehören.

Im Internet findet man ja für viele Artikel verschiedene Preise. Ob diese letztendlich auch erzielt werden steht in einem anderen Raum.

Ich weiss das die Frage jetzt hier keinen Rechtsanwalt ersetzt aber trotzdem die Frage:

Wie wäre denn jetzt da die Rechtslage?

Danke fürs Lesen.

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Verbraucherzentrale konsultieren und Rechtsanwalt bemühen, sofern man meint, die Investition würde sich lohnen. Wenn verloren, sind die Anwaltsgebühren auch noch weg. Lohnt sich so etwas wegen dieser Bagetelle?

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Frag Deine Hausverwaltung. Wenn es eine Mietwohnung ist, muss die Genehmigung eingeholt werden. Mieter tauschen nicht mal eben so einen Heizkörper aus. Natürlich gibt es immer ein Absperrventil, aber das muss nicht in der Wohnung liegen. Im Keller wird sich ein Wärmetauscher befinden, nehme ich an.

Für Malerarbeiten übrigens baut man keine Heizkörper ab. Tut kein Mensch!

Wie gut übrigens, dass das kalte Leitungswasser nicht durch die Heizungsrohre fließt. Könnte etwas frostig in der Bude werden in diesen Jännertagen, was?

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Wenn Du so ein Taschengeld in WireCard-Aktien investiert hast, wären heute noch 2,50 EUR übrig. Kaufe ETF und das regelmäßig. Die Art der Frage zeigt auf, dass Du keine Ahnung vom Thema hast. Daher lass es einfach sein, bevor Du Dich nicht richtig eingelesen hast in die Thematik. www.finanztest.de

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Immer wieder schön wenn man seine eigene Gleichmacherei als allgemein gültigen Standard ansieht und Menschen in seine bevorzugten Schubladen packt.

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