Vereinsgründung in Österreich - Wien oder NÖ einfacher?

2 Antworten

Vereinsrecht ist Bundesrecht. Die zuständige Behörde ist dann halt lokal (BH oder Magistrat). Es wird also keinen nennenswerten Unterschied geben.

Das Vereinsgesetz gilt IMHO in allen Bundesländern Österreichs gleich. Es gibt Standard-Vereinssatzungen, die man mit kleinen Ergänzungen zur Einreichung verwenden kann.