Vereinsgründung Deutschland Österreich?

2 Antworten

Ein (in Deutschland beim Amtsgericht ins Vereinsregister) eingetragener Verein ist eine juristische Person, ist also eine eigene Rechtsperson, genauso wie auch Gewerbebetriebe (GmbH, AG, eG etc.) In Deutschland gemeldete Gewerbe-betriebe dürfen bekanntlich auch in Österreich tätig werden. Warum sollte also ein eV als eine in Deutschland gemeldete juristische Person nicht auch in Österreich tätig werden können?

arnikahamburg 
Fragesteller
 07.12.2015, 12:53

...Das ist eine gute Frage...
jedoch, kann ich diese nicht beantworten ;-)

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Ihr könnt frei entscheiden, wo der Sitz des Vereins sein soll.

Ist der Sitz in Deutschland, erfolgt die Vereingründung nach deutschem Recht, ist er hingegen in Österreich, nach dem dortigen.

Wo der verein später alles aktiv wird, ist für die Gründung nebensächlich.

Günter