Verdienst in Berlin im Bezirksstadtrat oder im Abgeordnetenhaus

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Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung

Die Abgeordnetenentschädigung in Berlin richtet sich nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz – LAbgG). Die Diäten betragen seit dem 1. Januar 2011 monatlich 3.309 Euro.

Maßstab für die Anpassung ist (eigentlich) das Grundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe B 4.

Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 969 Euro. Kosten für Mitarbeiter werden gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 580 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) zzgl. Arbeitgeberbeiträge gezahlt.

Es wird ein Übergangsgeld gezahlt, sofern der Abgeordnetenstatus mindestens ein Jahr bestand. Die Dauer des Bezugs entspricht der Zahl der Jahre im Abgeordnetenhaus in Monaten, maximal jedoch 18 Monate.

Eine Altersversorgung in Höhe zwischen 35 Prozent und 65 Prozent der Diäten wird gezahlt, sofern der Abgeordnete mindestens neun Jahre im Amt war.