Vater Umgangsrecht entziehen

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Nach relativ neuem Recht hat zwingend das Kindeswohl an erster Stelle zu stehen bei Entscheidungen dieser Art. Bitte belese Dich gründlich. Wissen ist Macht. Also bewaffne Dich ausführlich mit Wissen.

Ja. Wenn Dein Kind von Geschehnissen erzählt die noch nachweisbar sein müssten würde ich die Polizei zum Wohle des Kindes informieren und zwar wenn irgend möglich schriftlich. Wenn Du FAX hast wäre diese Form die beste. Gehst Du persönlich hin so nehme unbedingt erwachsene Zeugen mit. Reagiert die Polizei nicht faxe der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag und betone ausschließlich zum Wohl des Kindes aktiv zu werden, um es vor Gefahr an Leib und Leben und auch seiner Psyche zu schützen. - Im UN-Kinderrecht welches komplett bei uns verbindlich ist kannst Du Dich belesen.

Ansonsten versuche Zeugen zu finden.

Es gibt fast in jedem etwas größeren Ort Frauenvereine. Dort kannst Du durchaus reichlich Unterstützung finden wie z.B. gute Tipps wie am besten vor Ort mit der Polizei umgegangen werden sollte, dem Jugendamt... . Und bei Bedarf wirst Du von da aus auch zu Behörden und sogenannten Organen des Öffentlichen Rechts begleitet damit Du Zeugen hast, nicht abgewiesen werden kannst oder Dir gar das Wort im Mund umgedreht wird von der Polizei oder dem Jugendamt.

Die Frage ist, ob und inwiefern hier überhaupt eine Kindeswohlgefährdung besteht. Du schreibst ja selbst, dass er Deiner Tochter selbst nie was tun würde, und außer der Aussage eine 3-jährigen gibt es keine Beweise. Ich schätze die Chancen als äußerst gering ein...


sijo1988 
Beitragsersteller
 28.07.2014, 14:18

Das es eine Kindeswohlgefärdung ist das steht außer frage. Kindern wird nicht nur körperlich sondern auch psychisch geschadet und das er ihr psychisch schadet ist ganz klar!

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ist das kindeswohl gefährdet ( was bewiesen werden muss) so wird das sorgerecht entzogen und ggf auf das andere elternteil übertragen.

Kann sein; kann nicht sein. Du kannst von uns keine wirkliche Antwort erwarten. Alles Gute!

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Umgangsrecht erhalten bleibt. Lese und schreibe viel in einem Forum gegen Missbrauch und da müssen selbst die missbrauchten Kinder weiter Umgang haben laut Jugendamt. Und stellt sich die Mutter dagegen, wird das negativ gegen die Mutter ausgelegt.

Allerdings wäre es möglich, dass es begleiteten Umgang gibt. Versuch es.

Kaputte Türen und stichverletzte Freundinnen müssten ja eigentlich nachzuweisen sein. Hier würde ich zeitnah die Polizei informieren, wenn dein Kind sowas erzählt. Damit es Beweise...oder Gegenbeweise gibt.


sijo1988 
Beitragsersteller
 28.07.2014, 14:16

Darüber die Polizei zu informieren habe ich auch schon nachgedacht!

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