Vater Umgangsrecht entziehen
Bevor ich mit der Frage anfange möchte ich gerne einige Dinge dazu sagen. Ich war mit dem Vater meiner Tochter verheiratet und der Grund für den Entschluss mich scheiden zu lassen war, dass mein Exmann mich geschlagen und betrogen hat. Nach der Trennung haben wir uns allerdings ganz ruhig zusammengesetzt und geklärt wie wir den Umgang regeln abgemacht war alle 2 Wochen am Wochenende hat er sie bei sich von Fr-So und es hat auch eigentlich gut geklappt. Vor einiger Zeit hat sie (3 Jahre) erzählt, als sie von ihm wieder kam, dass er aggressiv gegenüber seinem Bruder war und ihn beschimpft hat, ein paar Wochen später hat sie mir erzählt dass er aggressiv gegenüber seiner "Schwiegermutter" war und sie vor's Auto geschupst hat und ihre Hand mit Absicht in der Türe eingeklemmt hat. Wieder ein paar Wochen später hat sie mir erzählt, dass die Haustür bei Papa kaputt ist weil Papa ganz feste dagegen gehauen hat weil er seine neue Freundin boxen wollte aber sie sich in dem Moment geduckt hat und jetzt kam sie wieder und was ich hören musste war für mich ein richtiger Schock.
Sie hat erzählt wie ihr Papa seine neue Freundin mit einem Messer in die Hand und ins Bein gestochen hat und das sie daneben stand und ganz doll geweint hat und Angst hatte. Ich habe direkt am nächsten Morgen einen Termin beim Anwalt und beim Jugendamt gemacht weil ich nicht möchte, dass meine Tochter das noch länger mitbekommt. Allerdings habe ich jetzt Angst das es dargestellt wird das ich ihm nur das Kind wegnehmen will aus Eifersucht oder das er erzählt das ich der Kleinen weh tun würde oder sonst was. Bevor das Umgangsrecht entzogen werden kann ist es ja eigentlich üblich das jemand vom Jugendamt sich alles anguckt und den Umgang mit dem Kind beobachtet, ich denke aber nicht das er dann wenn jemand dabei ist, ausrastet oder aggressiv anderen gegenüber wird weil er ja genau weiß wie er sich Fremden gegenüber verhalten muss. Ich weiß, dass er der kleinen nicht weh tun würde aber das sie sowas mitbekommt ist ja schon schlimm genug.
Nun meine Frage: kann es sein das, dass das Jugendamt sagt, dass aufgrund der Kindeswohlgefährdung sein Umgangsrecht entzogen wird oder kann es sein das ich sie ihm geben muss? Hat jemand vielleicht Erfahrung damit?
6 Antworten
Nach relativ neuem Recht hat zwingend das Kindeswohl an erster Stelle zu stehen bei Entscheidungen dieser Art. Bitte belese Dich gründlich. Wissen ist Macht. Also bewaffne Dich ausführlich mit Wissen.
Ja. Wenn Dein Kind von Geschehnissen erzählt die noch nachweisbar sein müssten würde ich die Polizei zum Wohle des Kindes informieren und zwar wenn irgend möglich schriftlich. Wenn Du FAX hast wäre diese Form die beste. Gehst Du persönlich hin so nehme unbedingt erwachsene Zeugen mit. Reagiert die Polizei nicht faxe der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag und betone ausschließlich zum Wohl des Kindes aktiv zu werden, um es vor Gefahr an Leib und Leben und auch seiner Psyche zu schützen. - Im UN-Kinderrecht welches komplett bei uns verbindlich ist kannst Du Dich belesen.
Ansonsten versuche Zeugen zu finden.
Es gibt fast in jedem etwas größeren Ort Frauenvereine. Dort kannst Du durchaus reichlich Unterstützung finden wie z.B. gute Tipps wie am besten vor Ort mit der Polizei umgegangen werden sollte, dem Jugendamt... . Und bei Bedarf wirst Du von da aus auch zu Behörden und sogenannten Organen des Öffentlichen Rechts begleitet damit Du Zeugen hast, nicht abgewiesen werden kannst oder Dir gar das Wort im Mund umgedreht wird von der Polizei oder dem Jugendamt.
Die Frage ist, ob und inwiefern hier überhaupt eine Kindeswohlgefährdung besteht. Du schreibst ja selbst, dass er Deiner Tochter selbst nie was tun würde, und außer der Aussage eine 3-jährigen gibt es keine Beweise. Ich schätze die Chancen als äußerst gering ein...
Das es eine Kindeswohlgefärdung ist das steht außer frage. Kindern wird nicht nur körperlich sondern auch psychisch geschadet und das er ihr psychisch schadet ist ganz klar!
ist das kindeswohl gefährdet ( was bewiesen werden muss) so wird das sorgerecht entzogen und ggf auf das andere elternteil übertragen.
Kann sein; kann nicht sein. Du kannst von uns keine wirkliche Antwort erwarten. Alles Gute!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Umgangsrecht erhalten bleibt. Lese und schreibe viel in einem Forum gegen Missbrauch und da müssen selbst die missbrauchten Kinder weiter Umgang haben laut Jugendamt. Und stellt sich die Mutter dagegen, wird das negativ gegen die Mutter ausgelegt.
Allerdings wäre es möglich, dass es begleiteten Umgang gibt. Versuch es.
Kaputte Türen und stichverletzte Freundinnen müssten ja eigentlich nachzuweisen sein. Hier würde ich zeitnah die Polizei informieren, wenn dein Kind sowas erzählt. Damit es Beweise...oder Gegenbeweise gibt.
Darüber die Polizei zu informieren habe ich auch schon nachgedacht!