Vapt ihr Elfbar im Bus und in der Bahn?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

2 Antworten

Nein

Nein.

  1. die Hausordnung/Beförderungsbedingungen verbieten dies
  2. unter Umständen machst du dich nach §315, Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, Strafbar.

Löst du einen Brandalarm aus, kommen neben den Strafen von §315 (Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren möglich) auch noch Zivilrechtliche Ansprüche auf dich zu.

Dazu gehören Entschädigungen, Ausfälle und sogar Schmerzensgeld wenn sich jemand bei den daraus ergebenden betrieblichen Maßnahmen jemand verletzt.

Kurz gesagt, du kannst danach Insolvenz anmelden. Verspätungen von wenigen Minuten können bereits mehrere Zehntausend Euro nach sich ziehen. Von den anderen Punkten mal abgesehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nein

Nein, sicherlich nicht.