Urlaubsgeld nachträglich einfordern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wäre es möglich dies nachträglich ebenfalls anzufordern, auch wenn das Verhältnis seit Mai bereits beendet ist?

Ja!

Gibt es da irgendeine gesetzliche Grundlage?

Nochmals: Ja!

Vorab:

Was Du meinst, ist nicht das Urlaubsgeld, sondern das Urlaubsentgelt. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sondern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung gezahlt wird. Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Bezahlung während des Urlaubs, der jedem Arbeitnehmer - auch Dir als Prospekte zustellender Schüler - gesetzlich zusteht und unverzichtbar ist.

Zur eigentlichen Frage:

Wenn Dein damaliger Arbeitgeber Dir keinen Urlaub gewährt - oder "auf Deutsch": Dich damit betrogen - hat, kannst Du die Bezahlung für den nicht gewährten Urlaub auch noch nachträglich einfordern.

Dabei sind aber Fristen zu beachten: Du musst in Deinem Arbeitsvertrag - sofern es einen schriftlichen gegeben hat - nachschauen, ob dort eine Ausschlussfrist vereinbart ist; arbeitsvertraglich muss die Frist mindestens 3 Monate betragen; ist ein Tarifbetrag anzuwenden, muss die Frist dann mindestens 1 Monat betragen, meist sind es aber 6 Monate.

Ist die Ausschlussfrist verstrichen (gerechnet ab dem Zeitpunkt, als Deine Forderung - das Urlaubsentgelt - fällig war), dann ist die Forderung verfallen; Du kannst gegenüber dem Arbeitgeber also keine Zahlung des Urlaubsentgelts mehr verlangen.

Gibt es eine solche Ausschlussfrist nicht (weil sie nicht im Vertrag steht oder weil es überhaupt keinen schriftlichen Vertrag gibt), dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist". Diese Frist beginnt ab dem Ende desjenigen Jahres, in dem eine Forderung fällig war: Du kannst dann also noch bis zum 31.12.2017 das Urlaubsentgelt aus 2014 verlangen, bis zum 31.12.2018 das aus 2015, bis zum 31.12.2019 das aus 2016 und bis zum 31.12.2020 das Urlaubsentgelt aus 2017.

Bis vor wenigen Jahren galt die Abgeltung von Urlaub (also die Bezahlung des Urlaubs, wenn man ihn nicht nehmen konnte) als Ersatz für den Urlaub (die sogenannte "Surrogattheorie"); auf diesen Ersatz waren die gleichen Bedingungen anzuwenden, wie für den Urlaub selbst: wenn er im Kalenderjahr nicht genommen wurde, verfiel der Urlaubsanspruch am 31.03. des folgenden Jahres; das galt dann auch für den Entgeltungsanspruch von nicht genommenem Urlaub: er verfiel ebenfalls am 31.03. des Folgejahres.

Diese "Surrogattheorie" hat das Bundesarbeitsgericht aber vor wenigen Jahren aufgegeben: Der Entgeltungsanspruch für Urlaub, der nicht genommen wurde/werden konnte, verfällt nicht mehr wie der Urlaub selbst zum 31.03. des Folgejahres, sondern bleibt als eigenständiger Geldanspruch bestehen - mit den Fristen für die Geltendmachung, wie ich sie oben beschrieben haben (Ausschlussfrist oder Verjährungsfrist).

Wenn der Arbeitgeber auf Deine Forderung also mit der Behauptung reagiert, Dein Anspruch sei verfallen mit der Begründung, wie ich sie in Zusammenhang mit der Surrogattheorie beschrieben habe, dann hat er entweder keine Ahnung oder will Dich wieder "linken"!

Familiengerd  20.09.2017, 13:07

Nachtrag:

Es ist nur die Frage, ob sich der Aufwand und "Stress" überhaupt lohnt - wenn es denn mehr werden sollte als nur ein Forderungsschreiben an den früheren Arbeitgeber.

Du hast Prospekte ausgeteilt. Einmal in der Woche? Dann hättest Du einen Jahresurlaubsanspruch von 4 Tage - wenn ich davon ausgehe, dass ein solcher Arbeitgeber Dir nicht mehr gewährt als den gesetzlichen Mindesturlaub (bei 2 Arbeitstagen in der Wochen wären es dann allerdings schon 8 Tage Urlaub).

Wenn Du 3 volle Jahre lang Prospekte ausgetragen hast, sprechen wir hier von 12 Tage, um die es unter dieser Voraussetzung geht.

Wenn Du mit dem Betrag multiplizierst, den Du für einen Tag der Verteilung bekommen hast, haben wir den Geldbetrag, um den es hier gehen würde.

Ob sich das für Dich lohnt, kannst nur Du selbst entscheiden.

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Wie, du hast in den 3 Jahren keinen Urlaub genommen.
Dies ist aber auch nicht wirklich legal

BingBong19765 
Fragesteller
 15.09.2017, 13:59

Naja, ich war Schüler und "nur" Zusteller von Prospekten. 

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IckeWeissVonNix  15.09.2017, 14:20

Achso.. also warst du die ganzen 3 Jahre als Schüler da angestellt?

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Familiengerd  19.09.2017, 18:09
@IckeWeissVonNix

Die Tatsache "Schüler" ändert nichts am Anspruch und daran, dass der Fragesteller darum betrogen wurde!

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