Urlaub wegen technischem Mangel nicht möglich welche Ansprüche habe ich?
Hi ich und mein Jüngster wollten eine sechstägige Radreise unternehmen.
Hotels waren bereits fest für 2 Personen gebucht außerdem sollte es ein gemeinsamer Aktivurlaub werden..
Am ersten Tag war eines der Pedelecs wegen eines technischen Defektes der Steuereinheit nicht mehr funktionstüchtig, da die Dauer der Reparatur nicht sogleich abzusehen war, haben wir schweren Herzens die Reise abgebrochen.
Auf die Fahrräder ist noch Garantie und Gewährleistung, habe ich Ansprüche gegen den Hersteller auf Erstattung der entstandenen Kosten und für die entgangene Erholung?
wenn ja, wie sehen diese aus?
1 Antwort
Eventuelle Gewaehrleistungsansprueche erstrecken sich lediglich auf die Behebung der Maengel an den Fahrraedern.
Bei der Garantie kommt es hingegen auf die Garantiebedingungen an. Es ist jedoch kaum vorstellbar, dass diese auch entgangene Urlaubsfreuden abdecken.
Ich wuerde da auf gar nichts hoffen, ausser natuerlich auf eine kostenlose Reparatur der Fahrraeder. Es ist kaum vorstellbar (eigentlich sogar ueberhaupt nicht), dass dir da irgendjemand die Hotelkosten bezahlt oder gar eine Entschaedigung fuer den entgangenen Urlaub.
Also kann man da nur auf Kulanz hoffen, die entstandenen Kosten sollten schadenersatzfähig sein (natürlich nur soweit tatsäch entstanden und belegbar?)