Urlaub mit freunden?

4 Antworten

In der Regel ist es ausreichend, wenn eine Volljährige Person anwesend ist und die Genehmigung der Eltern vorgelegt werden kann.

Dort sollte geschrieben stehen, dass die volljährige Person als Aufsichtsperson handeln darf.

Ob ein Ferienhausvermieter das aber akzeptiert, steht auf einem anderen Blatt. Am besten vorab anfragen.

Der 18-Jährige müsste für euch die erziehungsverantwortung übernehmen. Das müssten eure Eltern bescheinigen.

Der Vermieter des Hauses in Kroatien müsste damit einverstanden sein.

Wahrscheinlich wäre ein jugendzeltplatz in den Niederlanden unkomplizierter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbstorganisierte Reisen auf drei Kontinenten

Musst du nachfragen, wir haben das auch schon des öffteren gemacht, wir waren jedoch alle volljährig, ich buchte immer über Crovillas die haben gute Villen und sind sehr höfflich un kompettend, (so meine erfahrungen).

Ob es natürich ein Problem darstellen würde das nicht alle Personen über 18 sind weiß ich leider nicht aber das könnte man ganz leicht z.b. bei crovillas nachfragen. Ich tendiere sogar eher zur aussage das es kein Problem darstellen sollte solange die Person auf die die Buchung läuft volljährig ist. Von wem würdest ihr eine Villa buchen, steht das schon fest?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
NickR8 
Fragesteller
 19.03.2021, 12:40

Ja auch von crovillas die haben echt richtig gute villen mit allem möglichen

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Ja, das geht sofern der Mietvertrag über deinen Cousin läuft. Zudem werden alle Minderjährigen noch eine Einverständniserklärung der Eltern benötigen (zb: https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/vollmacht-allein-reisendes-kind.pdf). Kopien von den Ausweisen eurer Eltern zusammen mit der Einverständniserklärung sind auch nicht verkehrt. Seid euch aber im klaren, dass wenn ihr unfug Anstellt (Minderjährig trinken usw) dein Cousin sowie eure Eltern ärger bekommen können und das nicht zu wenig.