Urlaub in der Altenpflege als Auszubildende.
Ich bin im 1. Lehrjahr in der Altenpflege und schon Volljährig. Nun stellt sich für mich die Frage, ob mir das Wochenende auch als Urlaub angerechnet wird. Wenn ich mir bspw. 2 Wochen Urlaub nehmen möchte, werden mir dann 14 Tage abgezogen, oder nur 10? Und wenn es nur 10 sein sollten, darf mich mein Betrieb dann am Wochenende zum Arbeiten anfordern? Vllt könnt ihr mir ja helfen. Ich danke schon im Voraus. Grüße
3 Antworten
Der Urlaubsanspruch lt. Vertrag ist entweder auf eine 5-Tage-Woche oder auf eine 6-Tage-Woche abgestellt. Der Sonntag hat in der Urlaubsberechnung in aller Regel überhaupt nichts verloren und darf auch nicht als Urlaubstag abgerechnet werden. Ganz im Gegenteil steht dir für einen gearbeiteten Sonntag ein Ersatzruhetag zu. Es sei denn, der Sonntag wird gesondert und meist mit Zuschlägen zusätzlich vergütet.
Bei zwei Wochen Urlaub kann dein Anspruch also maximal um 12 Urlaubstage gemindert werden. Ein Wochenenddienst während des Urlaubs ist nicht zulässig.
dann hast du net gut aufgepasst in der berufsschule. mit dem urlaub ist es so: wenn dein betreib wochenends arbeitet dann müsstest du für 2 wochen 14 tage nehmen. da du aber in der ausbildung bist und nicht am wochenende arbeitest nimmste für 2 wochen 10 tage. in der zeit kannst du am wochenende kommen wenns richtig nötig ist, was aber nicht die regel ist.
und was stimmt daran nicht? im 21 schichtsystem nimmt man für 2 wochen 14 tage urlaub. dementsprechend rechnet sich das aus.
ein Sonntag ist kein Urlaubstag. In Schichtsystemen gibt es Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, die sich nach den Schichten bemessen. Das kannst du in dem Fall aber nicht zur Anwendung bringen.
Schau in deine Arbeitsvertrag. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 10 Tage, bei einer 6-Tage-Woche 12. Wenn du dir bis einschl Freitag Urlaub nimmst, must du Samstags wieder arbeiten. Wenn du das WE frei haben willst, musst du für den folgenden Montag auch Urlaub nehmen
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Std. Demnach habe ich eine 5-Tage Woche, oder liege ich da falsch?
Ja, liegst du. Die Wochenarbeitszeit sagt nichts darüber aus ob du eine 5- oder 6-Tage-Woche hast. Das steht gesondert im Arbeitsvertrag.
Wenn du 6,5 Std. Regelarbeitszeit täglich hast, dann ist es eine 6-Tage-Woche, bei 7,8 Std. eine 5-Tage-Woche.
Das ist von vorn bis hinten kompletter Unsinn!