Urlaub auf meinen Namen gebucht?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was willst du denn mit der Polizei? Die hat damit ueberhaupt nichts zu tun.

Deine Eltern sollten gegenueber dem Veranstalter alle Forderungen vollumfaenglich zurueckweisen und erklaeren, dass du minderjaehrig bist und den Vertrag nicht geschlossen hast. Weiterhin sollten sie vorsorglich erklaren, dass sie, falls du den Vertrag doch geschlossen haben solltest, diesem nie zugestimmt haben und auch nicht zustimmen werden.

Saemtliche Korrespondenz sichern und auf weitere Mails oder Schreiben des Veranstalters nicht mehr reagieren.

Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte (duerfte eher unwahrscheinlich sein), muss darauf unbedingt innerhalb der darin angegebenen Frist reagiert und dem Mahnbescheid widersprochen werden. Die dann moeglicherweise folgende gerichtliche Klaerung kann nur zu deinen Gunsten ausgehen.

andredawagen 
Fragesteller
 14.04.2022, 04:21

Erstmal danke ich für die Ausführliche Antwort!

Ich habe dem Veranstalter jetzt nochmal eine e-Mail geschrieben in dem ich nochmal Sachlich und Ausführlich erklärt habe das ich nichts gebucht habe und auch nichts Buchen kann da ich ja noch nicht Volljährig bin. Meine Eltern werden sich Morgen auch nochmal mit dem Verantstalter in Verbindung setzen.

Angenommen ich bekomme eine Mahnung vom Verantstalter mit der Post (nicht vom Gericht) und ich begleiche die Forderungen nicht. Wird das dann irgendwann Negativ in meiner Schufa stehen wenn ich meine Volljährigkeit erreiche?

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DerCaveman  14.04.2022, 04:28
@andredawagen

Kommt nicht in die Schufa. Da kommt's erst rein, wenn die Forderung nicht mehr streitig ist und du trotzdem nicht bezahlst. So weit wird es hier aber nicht kommen.

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SlightlyAnnoyed  14.04.2022, 06:08

Doch, die Polizei hat durchaus etwas zu tun. Es ist strafbar, sich online für jemand anderen auszugeben und dort Leistungen käuflich zu erwerben, die dann der anderen Person in Rechnung gestellt werden. Ich bin gelernte Reiseverkehrskauffrau und habe jahrelang für einen Reiseveranstalter gearbeitet. Wenn mal wieder die Aussage kam: „das habe ich nicht gebucht“, dann haben wir immer eine Kopie der Strafanzeige gefordert, denn ansonsten war die Gefahr gegeben, dass sich da nur jemand aus einer voreilig getätigten Buchung rauswinden will. Das Fordern einer Strafanzeige hat dann bei vielen ganz schnell dazu geführt, dass die Forderung zurück gezogen wurde. Die wirklich Betroffenen haben eine Strafanzeige gestellt.

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