Unterschied zwischen Rückbürgschaft und Nachbürgschaft?

1 Antwort

Rückbürgschaft:

Der Bürge sichert sich bei einem Dritten (Rückbürge) für den Fall der
Inanspruchnahme ab. Der Kreditgeber hat keine Ansprüche an den
Rückbürgen, weil das Rechtsverhältnis zwischen Bürge und Rückbürge
besteht. Zahlt der Rückbürge gehen die Forderungen des Kreditgebers an den
Bürgen über und dieser überträgt die Forderungen an seinen Rückbürgen.

Nachbürgschaft:

Neben dem Bürgen besteht ein Rechtsverhältnis zwischen Kreditgeber und
Nachbürgen. Der Kreditgeber muss jedoch zuerst den Bürgen in Anspruch
nehmen. Erst wenn der Bürge nicht, oder nicht voll zahlt, kann der
Kreditgeber die Zahlung vom Nachbürgen verlangen. Der Kreditgeber
überträgt dann die Forderungen je nach Erfüllung an den Bürgen bzw.
Nachbürgen.