Unterschied Verkehrs und Berufspilit

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Hallo,

der Unterschied liegt in den Lizenzen und den sich daraus ergebenden Berechtigungen, ein Flugzeug zu führen.

  • Ein Berufspilot hat eine sog. CPL - Commercial Pilot Licence. Damit darf er als Kapitän ein Flugzeug fliegen, welches für den Betrieb mit einem Piloten zugelassen ist, z. B. einen Business-Jet für Charterflüge, Air-Taxi, Werksflugverkehr (siehe VW oder Daimler). Wird das Flugzeug mit zwei Piloten geflogen, ist einer der Kapitän, im Englischen PIC genannt - Pilot In Command - und hat 4 Streifen und einer der Copilot, im Englischen COP genannt - Copilot - und hat 3 Streifen. Theoretisch können auch 2 Kapitäne an Bord sein, wovon einer dann die Copilotenrolle übernimmt. Das muss aber in Arbeitsverträgen und im Betriebshandbuch geregelt sein.

Mit einer CPL darf der Pilot auch als Copilot - nicht als Kapitän - auf einem großen Verkehrsflugzeug im Linienflugverkehr (Passagiere oder Fracht) tätig sein, welches mit zwei Piloten geflogen werden MUSS.

  • Ein Verkehrspilot hat eine sog. ATPL - Air Transport Pilot Licence. Damit darf er als Copilot auf dem rechten Sitz fliegen oder - wenn er die Voraussetzungen erfüllt hat - dann als Kapitän auf dem linken Sitz und ist der Kommandant an Bord.

Eine Pilotenausbildung führt standardmäßig zum CPL und die Abschlussprüfung beim und durch das Luftfahrt-Bundesamt beinhaltet auch die Theorie für die ATPL. Ein Pilot erwirbt eine PPL, eine Private Pilot Licence für einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor (Land), danach die CPL und das IR, das Instrument Rating. Die ATPL-Theorie wird vom LBA schon in die CPL eingetragen (ATTC - ATPL Theory Credit) und ist 7 Jahre gültig. In dieser Zeit muss die praktische Prüfung gemacht werden, sonst verfällt der Theorie-Check und muss wiederholt werden.

Die ATPL selbst als Papier gibt es aber erst mit dem Nachweis von 1.500 Flugstunden auf großen Mustern und einem speziellen ATPL-Check im Simulator. Diesen Check wiederum dürfen nur besonders qualifizierte Prüfer abnehmen.

Seit einigen Jahren gibt es die sog. MPL - Multi Pilot Licence. Die bekommt ein Flugschüler erst am Ende der rund zweijährigen Ausbildung nach Absolvierung des sog. Typeratings, also der Musterberechtigung auf ein großes Muster. Hier wird ein Schüler vom Fußgänger zum Copiloten eines Verkehrsflugzeugs ausgebildet und ganz am Ende steht die MPL-Lizenz. Sie verpflichtet den Piloten, mindestens 2 Jahre lang in dem Unternehmen zu bleiben, bei dem er angestellt ist. Diese Einschränkung steht auch in der Lizenz (gültig nur für den Flugbetrieb bei ...). Erst danach kann sie in eine CPL umgewandelt werden.

Der Erwerb der ATPL bleibt aber gleich (Nachweis von mind. 1.500 FHs auf großem Muster, Nachweis der ATPL-Theorie, praktische ATPLPrüfung).

Also, die CPL erlaubt das Fliegen von Geschäftsreiseflugzeugen sowohl als COP als auch als PIC alleine, wenn das Flugzeug dafür zugelassen ist und das Fliegen von Verkehrsflugzeugen als Copilot.

Die ATPL erlaubt das Fliegen von großen Verkehrsflugzeugen im Linienbetrieb als Copilot oder als Kapitän.

Die jeweiligen Voraussetzungen sind zu finden in der EU-Verordnung 1178/2011, welche zum 08.04.2013 die alten JAR-FCLs (Joint Aviation Regulations - Flight Crew Licensing) abgelöst hat. Zu finden ist die EU-VO beim Luftfahrt-Bundesamt. Die VO hat Gesetzescharakter und normt die Pilotenausbildung in der EU und in weiteren Staaten, die sich den EASA-Regeln angeschlossen haben.

Das ganze Prozedere ist ziemlich komplex und kann deshalb hier nur sehr grob dargestellt werden, aber jede Flugschule kennt sich damit genau aus.