Unterschied Festsetzungs- und Erhebungsverfahren?

1 Antwort

Im Ermittlungsverfahren werden von der Finanzbehörde die Tatsachen ermittelt, aus denen sich die Besteuerung ergibt.

Im Festsetzungsverfahren wird die konkrete Steuerschuld auf der Grundlage dieser Tatsachen bestimmt. Dies geschieht in der Regel durch Erlass eines Steuerbescheids.

Als Erhebungsverfahren wird jener Teil des Besteuerungsverfahrens bezeichnet, in dem die zuvor festgesetzte Steuer durch das Finanzamt erhoben oder erstattet wird. (Gugl)