Unterhaltsberechnung bei Arbeitgeberwechsel?

2 Antworten

Der Unterhalt wird meinen alten Lohn angepasst,

Das ist nur möglich, wenn der Arbeitsgeberwechsel unterhaltsrechtlich pflichtwidrig war. Ansonsten ist der Unterhalt immer nach den aktuellen bzw. zu erwartenden Lohn zu berechnen.

Kann man an dieser Stelle ablehnen die nachweise des alten Arbeitgeber nachzureichen ?

Nein, die Auskunftspflicht für den alten Lohn besteht. Hier geht es aber nur um die Auskunft, nicht um die Berechnungsgrundlage.

Sollte ich ggf. meinen neuen Arbeitsvertrag vorlegen?

Ja. Sie müssen auch begründen, warum sie den Arbeitgeber hin zu geringeren Lohn gewechselt haben.

Woher ich das weiß:Recherche

Dann frag deinen aktuellen Arbeitgeber nach dem Lohnzettel oder einer Vorschau dafür.

Kopie vom neuen Arbeitsvertrag + Erklärung über den neuen Verdienst dazu kanna uch nicht schaden.