Unkonventionelle Wege um Minderjährig Geld zu verdienen?

2 Antworten

Setz dich mit Aktion auseinander bis du pro bist, dann geh zu deinen Eltern und erzähle ihnen das du dich lange eingelesen hast und in Aktion einsteigen willst.

Da du minderjährig bist, gibst du ihnen Geld, welches sie dann einzahlen müssen.

ruhrgur  15.02.2024, 11:49
Setz dich mit Aktion auseinander bis du pro bist

Ich nehme an du meinst Aktien. Man kann kein "Pro" sein, Spekulation auf dem Aktienmarkt ist keine Wissenschaft. Wenn es so simpel wäre, würde jeder es machen.

Wer in Akiten investieren will, sollte sich möglichst einen Sparplan überlegen und keine Einzelaktien kaufen. Zumal als Minderjähriger weder das eine noch das andere möglich ist.

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AzubiSovielZeit  15.02.2024, 11:54
@ruhrgur

Echt du Schlauberger, warum denkst du habe ich geschrieben er soll mit seinen Eltern reden

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ruhrgur  15.02.2024, 12:00
@AzubiSovielZeit
du Schlauberger

Sprach die Person, die "Aktien" nicht schreiben kann...

warum denkst du habe ich geschrieben er soll mit seinen Eltern reden

Die Sorgeberechtigten können mit ihrem Geld tun und lassen was sie wollen. Etaige Gewinne wären dann auch ihre Gewinne und der FS hätte keinerlei Anspruch auf diese. Mal ganz davon abgesehen, dass Aktienhandel, wie ich bereits sagte, reine Spekulation ist. Der Kauf von Einzelaktien ist riskant und lohnt sich in aller Regel nicht, wenn man nur kleine Summen investiert.

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Es kommt auf deine Begabungen und Interessen darauf an.

Du kannst zum Beispiel Rentnern mit dem Computer und dem Handy helfen, das wird oft sehr geschätzt.

Du kannst, falls du eine Begabung dafür hast, Dinge selber herstellen (Schmuck, Alltagsgegenständig, Babykleidung etc.) und sie über das Internet verkaufen.

ruhrgur  15.02.2024, 11:51
Du kannst, falls du eine Begabung dafür hast, Dinge selber herstellen [...] und sie über das Internet verkaufen.

Nein. Manufaktur ist kein freier Beruf, es handelt sich hier um ein Gewerbe. Dieses wäre anzumelden und beim Finanzamt zu registrieren; mangels Geschäftsfähigkeit ist dies als Minderjähriger nicht ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten und des Familiengerichts möglich.

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LastDayofEden  15.02.2024, 11:53
@ruhrgur

Ech ja, ich vergesse das immer, dass man das in DE nicht darf. In der Schweiz darf jeder Kindergärtner seine selbstgemalten Bilder und Bastelarbeiten auf dem Flohmarkt verkaufen (und wird auch tatsächlich gemacht).

Aber zum Beispiel einem Rentner mit Computerkram helfen und dafür etwas verlangen, wäre erlaubt? Oder HUnde ausführen und so Kram?

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ruhrgur  15.02.2024, 11:59
@LastDayofEden

Technisch gesehen ist auch das nicht erlaubt wenn man sich in keinem Anstellungsverhältnis befindet, solange Minderjährige sowas machen, interessiert das das Finanzamt aber nicht.

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LastDayofEden  15.02.2024, 12:03
@ruhrgur

Oh, immerhin!

Finde das einfach etwas rigide, Minderjährigen jede Erwerbstätigkeit pauschal zu verbieten. Natürlich sollen sie sich auf die Schule konzentrieren und ausserdem sind die Eltern dafür zuständig, dass sie alles haben, was sie brauchen.

Aber ich finde es sinnvoll, dass Jugendliche schon früh die Möglichkeit haben, einerseits selber aktiv zu werden, etwas darüber zu lernen, was es heisst, Geld zu verdienen, aber sich auch nützlich zu machen und dafür auch etwas zu bekommen.

Das sind ja selten riesige Beträge, und der Aufwand, das zu versteuern, ist vermutlich deutlich höher als der Betrag, den das Steueramt am Ende bekommt.

Gibt's bei euch keinen Freibetrag?

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ruhrgur  15.02.2024, 12:08
@LastDayofEden

Klar gibt's einen Freibetrag, aber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss man trotzdem einmal abgeben. Minderjährige können das mangels Geschäftsfähigkeit nicht, zumal auch bei Handel sämtliche Kaufverträge unwirksam wären; das gibt spätestens Ärger, wenn mal jemand irgendwelche Mängel geltend machen will.

Wenn ein Minderjähriger allerdings geistig reif genug dafür ist, einer geschäftlichen Tätigkeit nachzugehen, und die schulische Bildung darunter auch nicht leidet, kann das zuständige Familiengericht ihm für den Bereich der Geschäftstätigkeit gestatten, wie ein voll Geschäftsfähiger zu handelt.

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LastDayofEden  15.02.2024, 12:21
@ruhrgur

Heieiei, echt ziemlich rigide!

Natürlich ist es so, dass man von einem Minderjährigen weder die gleiche Leistung noch die gleiche Haftung verlangen kann wie von einem Erwachsenen.

Bei uns ist das ganz einfach: Jeder, der seinen Hund einem Minderjährigen zum Gassigehen anvertraut, weiss, dass er einen jungen Menschen vor sich hat, der nicht zum Hundetrainer ausgebildet ist und auch einmal falsch handeln kann in einer brenzligen Situation. Daraus dreht man ihm natürlich keinen Strick, sondern rechnet das mit ein, und das Risiko ist damit "abgegolten", dass der Jugendliche natürlich weniger kostet als ein voll ausgebildeter Hundebetreuer.

Gleichzeitig betrachtet man es eben auch als eine Art gemeinnütziger Austausch, in dem Sinne, dass der Erwachsene dem Jungen eine Chance bietet, sich zu betätigen, der Junge gleichzeitig für einen Lohn, der natürlich unter dem eines Erwachsenen liegt, nützlich zu machen.

Der geschäftliche Austausch wird also von Anfang einfach anders eingestuft. Letztlich bleibt die Verantwortung beim Erwachsenen - ähnliche, wie wenn eine Mutter ihrem ältesten Kind sagt, es solle auf das jüngere aufpassen. Dann verklagt man ja auch nicht das ältere Geschwister, wenn was passiert, weil die letztendliche Verwantwortung immer beim Erwachsenen liegt.

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