Ungehackte Konsole wegen gehackter bannbar?
Hallo ich habe mich gefragt, ob es bannbar ist, wenn ich bei meiner gehackten Konsole ein Profilbild erstelle, welches eigentlich nicht angeboten wird, und dieses dann auf meine ungehackte Switch über die Cloud übertragen wird.
1 Antwort
Ja, weil du als Person gegen Nintendos AGB verstößt.
Ob es in der Praxis passieren würde ist nochmal eine andere Frage. Aber ganz grundsätzlich ist die Verwendung von CFW ein Verstoß gegen die AGB und kann daher mit einem Bann bestraft werden.
Die AGB bezieht sich nicht auf Konsolen, sondern dich als Person. Theoretisch könnten also alle deine Geräte für einen AGB verstoß gebannt werden, weil du als rechtliche Person dich nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hältst.
Wie Nintendo da in der Praxis vorgeht kann ich dir nicht sagen. Was aber fest steht ist dass es dämlich wäre es für etwas so triviales wie ein Profilbild zu riskieren.
Nur bei der gehackten Konsole oder auch bei der ungehackten neuen?
und kann ein Profilbild überhaupt so erkannt werden?