Überstundenzuschlag auch fürs abfeiern?

1 Antwort

Ja, die Zuschläge gibt es auch, wenn die Überstunden auf ein Zeitkonto gehen.

Die Überstunden wurden ja gearbeitet, also ist der vereinbarte Zuschlag fällig. Ob dieser Zuschlag dann sofort oder beim "abfeiern" ausbezahlt wird, muss ja geregelt sein.

Bei uns im Betrieb werden Zuschläge (Spätschicht, Nachtschicht, Sonn- und Feiertage) für den Monat bezahlt, in dem sie angefallen sind, egal ob die Überstunden dann im laufenden Monat schon genommen/ oder auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden