Überlauf in Dachgeschoßwohnungen verboten?
Wir wohnen im Dachgeschoss und bei uns in der Küche und im Badezimmer sind Überläufe installiert (siehe Foto). Bei mir war letztens ein Handwerker und meinte, die Dinge sind im Brandenburg verboten und werden demontiert. Stimmt es überhaupt? Kann im Internet keinen Beweis dafür finden. Ich selber wohne in Berlin.
1 Antwort
Mal wieder ein klares Jein.
Tatsächlich dürfen die Rohrbelüfter nicht generell demontiert werden, da ggf. nicht alle Entnahmestellen bereits "eigensicher" sind. Wenn die Rohrbelüfter jedoch demontiert werden, so ist auch für gewöhnlich die Rohrleitungsführung in dem Bereich anzupassen.
Da die Rohrbelüfter ohne automatische Spülung hygienisch stark bedenklich sind (Stichwort "stagnierendes Wasser"), sollten diese gegen modernere mit automatischer Spülfunktion getauscht werden.
Im nachstehenden Link wird es schön beschrieben:
Der Rohrleitungsumbau würde nur in der Etage mit den Rohrbelüftern erfolgen müssen, da die Rohrleitung bis zu den demontierten Belüftern bis zum nächsten Abzweig demontiert werden muss. Dies erfolgt wegen stagnierendem Wasser.
Die Eigensicherheit betrifft die Armaturen (Badewanne, Dusche, Waschbecken, Zapfhähne etc.) und nicht die Rohrleitungen an sich.
DIN DVGW bedeutet, dass die Belüfter zum Zeitpunkt der Herstellung eine DVGW Zulassung hatten.
Sofern die Belüfter vor der eigenen Wasseruhr (sofern jede Wohneinheit eine eigene Wasseruhr hat) liegt, würde ich empfehlen diese gegen welche mit automatischer Spülung auszutauschen. Diese stellen vom Aufwand einen 1:1 Tausch dar, werden mit Batterie betrieben und haben für gewöhnlich einstellbare Spülzeiten.
Liegen die Belüfter hinter der eigenen Wasseruhr wurde ich persönliche den Rohrleitungsumbau, finanziert durch die Mietergemeinschaft, fordern, da ansonsten das gespülte Wasser (welches nach dem Spülen im Abfluss verschwindet) auf meine Kosten geht.
Die bestehenden Rohrbelüfter haben soweit auf dem Foto erkennbar keine Spülfunktion.
Danke, sehr hilfreich!!! Bei mir ist die Situation die folgende: Ich bin Eigentümer in der Wohnung, unter mir liegen noch 4 Stöckwerke, die Leitungen stammen aus dem Jahr 1996 (also vermutlich nicht "eigensicher") und ich werde jetzt nicht das ganze Haus zwingen können die Leitungen zu überarbeiten, nehme ich mal an. Was ist aber vermutlich machen kann, der Hausverwaltung vorschlagen, die gegen modernere auszutauschen (auf unseren steht lediglich "din dvgw" drauf und es sieht nicht danach aus, als wären die mit Auto-Spülfunktion ausgestattet). Ich weiß aber nicht, ob es sich lohnt... Würden Sie das Faß aufmachen an meiner Stelle?