TÜV vor Erstzulassung?

4 Antworten

Nein, vor Erstzulassung braucht es keine Hauptuntersuchung.

Ggf braucht es eine Änderungsabnahme durch TÜV / DEKRA, wenn es bei Erstzulasusng nicht im Serienzustand ist. Also wenn mann es vorher noch umbaut oder z.B. die Leistung drosselt.

Ein einer EG Typgenehmigung oder ABE entsprechendes Fahrzeug aus Serienfertigung braucht vor der Erstzulassung keine HU

In Ausnahmefällen KANN die Zulassungsstelle eine HU verlangen, nämlich wenn sie vor Erstzulassung schon mehrere Jahre gebaut waren, dann weil das Fahrzueg innerbetrieblich eingesetzt worden sein kann.

Die Frist zur ersten HU ist in Anlage VIII StVZO geregelt

Ein neues Fahrzeug bekommt automatisch TÜV 24 oder sogar 36 Monate buw ab 2018  48 Monate TÜV für Neufahrzeuge Art PKW. 

Neuwagen in der EU müssen ab 2018 erstmals nach vier Jahren zum TÜV. Danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig. 

Das EU-Parlament stimmte in Straßburg für diesen Kompromiss. 

Für deutsche Autofahrer ändert sich damit jedoch nichts an der geltenden strengeren Rechtslage: 

Die erste TÜV-Untersuchung ist drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, dann alle zwei Jahre. 

Dem Gesetz müssen die EU-Regierungen noch formal zustimmen.

Fahrzeugart. Untersuchungsintervall nach der Erstzulassung

Weitere Untersuchungsintervalle

PKW 36 Monate24 Monate

Taxis und Mietfahrzeuge 12 Monate 12 Monate

Motorräder/Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate

Ja wenn du das Motorrad neu kaufst musst du es vom Händler zum TÜV tragen und dort wird es ausgiebig geprüft weil man ja nicht weiß ob die Hersteller ordentlich zusammenbauen können. Die haben da ja nich soviel Übung drin. Ambesten machst du direkt einen Termin bei deiner Prüfstelle.

Viele Grüße,

dein Freund Rene

Das ist Quatsch !

Neufahrzeuge erhalten vor der Erstzulassung nur in Ausnahmefällen eine HU, nämlich wenn sie vor Erstzulassung schon mehrere Jahre gebaut waren, dann KANN die Zulassungsstelle eine HU verlangen, weil das Fahrzueg innerbetrieblich eingesetzt worden sein kann.

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ja, ohne TÜV keine Zulassung

Leider falsch !

Neufahrzeuge erhalten vor der Erstzulassung nur in Ausnahmefällen eine HU, nämlich wenn sie vor Erstzulassung schon mehrere Jahre gebaut waren, dann KANN die Zulassungsstelle eine HU verlangen, weil das Fahrzueg
innerbetrieblich eingesetzt worden sein kann.

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