Triebfahrzeugführer - 2 Jahre nicht gefahren?

1 Antwort

Du als Azubi solltest das doch wissen. Das ist das erste Grundmodul.

Die streckenkunde erlischt und die Baureihenkunde erlischt auch. Dein beiblatt wird dir abgenommen, beim verlassen des Konzerns.

Der Führerschein ist wertlos ohne das beiblatt. Oder auch zusatzbescheinigung genannt.


baltiQZu 
Fragesteller
 10.06.2020, 14:02

In der Tat weiß ich das nicht, da wir das nie behandelt haben.

ABER, wenn es so ist, wie Du sagst, dürfet ich nie den Betrieb wechseln. Denn wenn beim verlassen alles erlsicht, dürfte ich nie woanders fahren.. :)

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GerPM  10.06.2020, 14:32
@baltiQZu

Wenn du woanders hin wechselst, schreibst du dort eine neue Prüfung und bekommst ggf. die nachschulung wo du verkackt hast und schreibst neu.

Dann bekommst du ein neues beiblatt.

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baltiQZu 
Fragesteller
 10.06.2020, 14:48
@GerPM

Ja gut. Aber warum sollte das dann nicht ebenfalls gehen, wenn ich 1-2 Jahre nicht gefahren bin. Den Sinn, Deiner Antwort, verstehe ich nicht. Wenn ich eine Baureihe gelernt habe, habe ich sie gelernt. Wie in jedme Beruf auch.

Aus anderen Berufszweigen kenne ich so, als Beispiel Rettungsdienst, dass wenn Du einige Zeit nicht in dem Beruf gearbeitet hast, wirst Du zu einer Schulung geschickt, zur Auffrischung. Ohne Prüfung, etc..Meist geht die zwiscehn 3-5 Tage und dann darfst Du wieder auf den Wagen.

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GerPM  10.06.2020, 14:59
@baltiQZu

Deine Baureihe erlischt, das ist Fakt. In 2 Jahren kommen so viele Weisungen, Umbauten usw die du nicht mitbekommst. Das schreibt das EBA vor und nicht ich.

Deine Baureihe ist ein Jahr gültig.

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baltiQZu 
Fragesteller
 10.06.2020, 16:33
@GerPM

Ich nochmal. Nun habe ich mit dem Bundesamt telefoniert. Du kannst bis zu 3 Jahre aussetzen. Dein Führerschein erlischt erst dann, wenn Du länger als 3 Jahre nicht gefahren bist. Sollte ich nun 2 Jahre nicht arbeiten, so muss ich eine Auffrischung OHNE Prüfung machen. Anonsten kann ich auch mal an einigen Wochenenden fahren, ohne das ich die Berechtigung verliere.

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GerPM  10.06.2020, 19:36
@baltiQZu

Dennoch erlischt deine Baureihenberechtigung sowie die streckenkunde.

Die Prüfung bezieht sich auf den Wechsel des Unternehmens. Auch eingangscheck genannt.

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baltiQZu 
Fragesteller
 10.06.2020, 19:52
@GerPM

Streckenkunde stimmt voll und ganz. Der Rest leider nicht. Es gab wohl eine Änderung in diesem Bereich. Ist ja auch egal, da dies ja nicht meine Frage war, sondern ob ich nach einem Jahr meine Fahrerlaubnis verliere, wenn ich nicht fahre. Und die ANtwort ist: Nein. Erst nach 3 Jahren. :)

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GerPM  10.06.2020, 20:57
@baltiQZu

Eine Baureihe ist 1 Jahr gültig. Da gibts auch keine Änderungen. Ein Jahr nicht gefahren ist sie weg. Du musst ja sogar selbst nachweisen wann du die Baureihe zuletzt gefahren bist. Wäre ja sonst unnötig.

Das ganze dient dem Zweck das man Baureihen verlernen kann. Und das ziemlich schnell wenn man wie ich über 40 Stück hat.

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