Treppenhausreinigung Mehrheitsbeschluss von Mietern?

5 Antworten

Ja das ist korrekt. Reinigungsarbeiten dürfen nachträglich dem Vermieter nur aufgebürdet werden, wenn er damit einverstanden ist. Weigert sich ein Mieter, dann darf der Vermieter keine Reinigung durch den Mieter verlangen.

Ich denke mir schon, sonst ist Streit vorprogrammiert. Es geht ja um Kosteneinsparung, und da sollten alle mit ziehen. Wenn zwei Parteien die Reinigung übernehmen, freut sich die dritte, das es für ihn mit gemacht wird, ohne Beteiligung und Kosten. Das geht nicht lange gut.

CarStern 
Fragesteller
 29.12.2019, 14:17

Streit gibt es mit der Partei eh schon. Wenn die die Wohnungstür aufmachen, stinkt es im Treppenhaus nach Zigaretten Dunst. Die lüften nämlich nicht.

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Lexa1  29.12.2019, 14:55
@CarStern

Dann ist es um so wichtiger, das sich alle in der Frage einig sind und es vertraglich geregelt wird. Wenn keine Einigung zustande kommt, müssen Ihr in den saueren Apfel beißen und die Kosten übernehmen, der Fremdfirma.

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Moin,

der Vermieter hat mit jedem Mieter einen Vertrag, in dem im Zweifelsfall steht, dass die treppenhausreinigung durch eine Firma entrichtet wird und dies xy Euro im Jahr kostet.

um nun die treppenhausreinigigung selbst tätigen zu können, müssten diese Verträge angepasst werden. Verträge kannst du nur anpassen, wenn die Vertrags-Parteien zustimmen.

wenn sich also 2 Mieter quer stellen, dann bleibt es bei dem ursprünglichen Vertrag.

CarStern 
Fragesteller
 29.12.2019, 15:51

Es stellt sich 1 von 3 Parteien quer.

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EphraimUlk  29.12.2019, 15:58
@CarStern

Das ändert absolut nichts an meiner Antwort. Auch dieser eine Vertrag müsste geändert werden. Kann er aber nicht ohne Zustimmung des Mieters - ergo: immer noch das gleiche Ergebnis.

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