Theorieprüfung, wie lange ist die sperre?
Hab am 01.02. meine theorieprüfung verhauen für den führerschein, kann ich am 14.02. wieder hin oder erst am 15.02.?
3 Antworten
Schön, dass du fragst und wir dir helfen können - wusste man das in deiner Fahrschule nicht......
Du kannst die Prüfung bereits nach vierzehn Tagen wiederholen aber ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage....
Bei einer praktischen Prüfung sind motorische Fertigkeiten und Grundwissen über das KFZ gefragt, während man für die theoretische Prüfung "nur" zu lernen braucht, also wie bei Vokabeln...
Du solltest dir also Zeit lassen, bis du die nächste theoretische Prüfung ablegst, dich diesmal vernünftig vorbereiten und dabei bedenken, dass viele Menschen "Prüfungsangst" haben, die dann unsicher macht und zu Fehlern führt.
Je besser du dich diesmal vorbereitest, umso entspannter kannst du in die Prüfung gehen.
Viel Erfolg beim nächsten Versuch.
LG
Theorieprüfung, wie lange ist die sperre?
Siehe FeV §18 Abs.1 zweite Satz:
(1) Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums, in der Regel mindestens zwei Wochen, wiederholt werden. In den Fällen des Satzes 1 kann die Frist für die Wiederholung der Prüfung auf bis zu neun Monate festgelegt werden.
Für den autoführerschein sind es 14 Tage, für den 25km/h 7 Tage