Terminverweigerung beim Augenarzt ohne Notfall?

3 Antworten

Grundsätzlich dürfen dich Arztpraxen in einem Notfall nicht abweisen, allerdings klingt das bei dir eher nach einer Kontrolle.

Nach § 57, Absatz 2 der Bundesmantelvertrags-Ärzte § 630f, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuch haben Ärzte eine Aufbewahrungspflicht für Dokumente von 10 Jahren.

Somit: Im Notfall nein, nach 10 Jahren - also ohne Dokumente ja.

Ist mir auch passiert, kannst dir nur n anderen Augenarzt suchen.

Ja, es ist "rechtens" da die Ärzte nur begrenzte Mengen an Kassenpatienten zusätzlich "pro Jahr" aufnehmen können.