Tankwart verweigern?
Hallo, ich bin letztens mit meinem Motorrad tanken gefahren (war vorher noch nie bei dieser) und dann kam eine Tankwärtin her und wolte voll tanken, da ich dies nicht wolte (eventuell für die Biker unter euch verständlich) bin ich zu einer anderen gefahren. Darf ich verweigern und darauf bestehen selber zu tanken?
9 Antworten
Ja, das dürfen sie verweigern...
Nein, an dieser Tankstelle hat der Pächter das Hausrecht, und der entscheidet...
anders wird ein Schuh draus, du willst selbst tanken, sie sagt NEIN, dann darfst dir ne andere Tanke suchen. Sie bestimmt, wenn nur das Personal an die Zapfanlage geht
wo soll das gewesen sein?
es war irgendwo im nirgendwo. war dort noch nie und bin seitdem nicht mehr dort gewesen. Hab leider ka
Ich kenne bislang nur sowas im Ausland (Österreich und Italien). In Österreich kostet es nichts extra (aber sie freuen sich über Trinkgeld oder sind selbst Eigentümer und haben Angst das man ihnen den Kraftstoff auf den Boden kleckert).
In Italien kostet es extra. Nur "self servizio" ist der Literpreis auf dem großen Schild am Straßenrand.
In Deutschland gibt es bei Shell den Tankwart, welcher auch nicht inklusive ist, sondern sich ein paar Taler dazuverdienen will. Den kann man wegschicken, du musst die Leistung nicht in Anspruch nehmen.
Ich würde niemanden mein Motorrad betanken lassen. Das mache ich selbst da es u.U. ein wenig knifflig sein kann wenn man nicht checkt wie man die Pistole ansetzen muss (und wer sich blöd anstellt zerkratzt den Tank innen).
Hallo,
wenn du nicht sagst, wo (also Land und Ort) kann man darauf keine zutreffende Antwort geben.
Denn es gibt Länder, wo man als Privatperson NICHT selber tanken darf.
Bei uns in Deutschland ist aber die Selbstbedienung das Standardverfahren der Mineralölkonzerne.Ein Betankungsservice (also durch den Tankwart) ist ein meistens kostenpflichtiges Extra und kann daher abgelehnt werden.
Nein, es ist andersrum.
Er kann verweigern, dir Benzin zu verkaufen, wenn du selbst tanken willst.
Du hast kein Recht, in Deutschland etwas kaufen zu können, was ausgepreist ist.
Dazu hast du kein grundsätzliches Recht.
Das Recht liegt beim Verkäufer, der darf entscheiden, mit wem er Geschäfte machen will.
Ihr beide, du musst ja auch nie kaufen.