Switch zu unrecht gebannt , was tun?

sk8terguy  28.03.2025, 21:03

Hast du Switch Spiele verkauft oder gebrauchte Spiele gekauft?

Lol279 
Beitragsersteller
 29.03.2025, 02:09

Spiele habe ich nur neu gekauft. Noch nie gebraucht.

sk8terguy  29.03.2025, 09:05

Aber hast du Spiele die du schon hattest wieder verkauft? Auch das kann unter Umständen zu Problemem führen, je nachdem was der Nachbesitzer damit treibt.

Lol279 
Beitragsersteller
 29.03.2025, 11:37

Ja ich habe alte Spiele wieder verkauft. Das sollte aber nichts mehr mit mir zu tun haben. Das ist kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und auch nicht haftbar.

1 Antwort

"Ja ich habe alte Spiele wieder verkauft. Das sollte aber nichts mehr mit mir zu tun haben. Das ist kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und auch nicht haftbar."

Haftbar ist sowieso nichts davon. Und ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ist das auch nicht, das habe ich aber auch nicht behauptet. Ich habe gesagt dass es zu Problemen führen kann, je nachdem was der Nachbesitzer damit treibt.

Wenn der Nachbesitzer beispielsweise die ROMs dumpt, und im Anschluss die originale weiter verkauft sind mehrere Kopien des Spiels das du ursprünglich erworben hast im umlauf. Ich weiß nicht was Nintendo genau für Methoden verwendet um sowas zu überprüfen, es würde mich aber nicht wundern wenn das im schlechtesten Falle auch auf dich zurück fallen könnte. Nintendo weiß ja nicht dass du das Spiel weiter verkauft hast, sondern ggf. nur dass mehrere identische Spiele, die du ursprünglich gekauft hast, versucht haben sich mit einem Server zu verbinden.

Im wesentlichen bleibt dir nich viel als dich weiter mit dem Support rum zu ärgern, oder alternativ eine neue Konsole zu kaufen die nicht gebannt ist.


Lol279 
Beitragsersteller
 29.03.2025, 12:09

Würde sich dadurch Nintendo nicht selber haftbar machen ? Ich habe letztendlich ein Recht auf das erworbene Produkt und darf es auch beliebig weiterverkaufen. Egal! Was soll ich denen schreiben sie zu überzeugen, die letzte Kontaktaufnahme hat leider nichts gebracht. Und eine Erklärung geben die mir nicht. Eine neue Konsole kommt nicht in Frage, diese ist fast neu da sie wenig benutzt wurde und dazu auch noch eine Special Edition.

sk8terguy  29.03.2025, 12:20
@Lol279

Kannst du ja auch, und hast du auch. Von Haftbarkeit müssen wir hier nicht sprechen, du hast ein AGB problem, das hat nichts mit irgendwelchen Gesetzen zutun. Und ich gehe sehr stark davon aus dass es für Nintendo ohne Probleme möglich ist die AGB, und damit die Möglichkeit deine Online-FUnktionen zu nutzen auf einen Verdacht hin zu terminieren.

Im wesentlichen kannst du es nur weiter probieren, und ihnen das sagen was halt tatsächlich vorliegt.